43Unternehmerische Verantwortung 40 Corporate Governance UnternehmerischeVerantwortung Bilanzierung Die Rechnungslegung des Commerzbank-Konzerns vermittelt ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sie erfolgt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS); der Einzelabschluss der Commerzbank AG wird gemäß den Vorschriften des HGB aufgestellt. Konzern- und AG-Abschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat gebilligt. Die Prüfung obliegt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Zum Jahresabschluss gehört auch ein ausführlicher Risikobericht, der über den verantwor- tungsvollen Umgang des Unternehmens mit den unterschiedlichen Risikoarten informiert. Er ist auf den Seiten 152 bis 186 dieses Geschäftsberichts abgedruckt. Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halb- jahresfinanzbericht und zwei weitere Quartalsberichte über den Geschäftsverlauf unterrich- tet. Auch diese Zwischenabschlüsse werden nach den einschlägigen internationalen Rech- nungslegungsgrundsätzen aufgestellt. Aktionärsbeziehungen, Transparenz und Kommunikation Ein Mal pro Jahr findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Sie beschließt insbesondere über – soweit ausgewiesen – die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Satzungsänderungen. Gegebenenfalls erteilt sie die Ermächtigung zu Kapitalmaßnahmen oder die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen. Dabei gewährt jeweils eine Aktie eine Stimme. Die Aktionäre der Bank können Empfehlungen oder sonstige Stellungnahmen per Brief oder E-Mail einbringen beziehungsweise persönlich vortragen. Für die Bearbeitung schrift- licher Hinweise ist das zentrale Qualitätsmanagement der Bank zuständig. Auf der Haupt- versammlung erfolgt die Kommentierung oder Beantwortung direkt durch Vorstand oder Aufsichtsrat. Daneben können die Aktionäre durch Gegen- oder Erweiterungsanträge zur Tagesordnung den Ablauf der Hauptversammlung mitbestimmen. Eine außerordentliche Hauptversammlung kann auch auf Antrag der Aktionäre einberufen werden. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäfts- berichts sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und eventuelle Gegen- oder Erweiterungsanträge. Die Commerzbank informiert die Öffentlichkeit – und damit auch die Aktionäre – vier Mal pro Jahr über die Finanz- und Ertragslage der Bank; weitere kursrelevante Unternehmens- nachrichten werden als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Damit ist die Gleichbehandlung der Aktionäre sichergestellt. Im Rahmen von Pressekonferenzen und Analystenveranstaltungen berichtet der Vorstand über den Jahresabschluss beziehungsweise die Quartalsergebnisse. Zur Berichterstattung nutzt die Commerzbank verstärkt die Möglichkeiten des Internets; unter www.commerzbank.de bieten wir weitere umfangreiche Informationen über den Commerzbank-Konzern. Im Geschäftsbericht und im Internet wird darüber hinaus der Finanz- kalender für das laufende und folgende Jahr publiziert. Er enthält alle für die Finanzkommu- nikation wesentlichen Veröffentlichungstermine und den Termin der Hauptversammlung. Wir fühlen uns zu offener und transparenter Kommunikation mit unseren Aktionären und allen anderen Stakeholdern verpflichtet. Diesen Anspruch wollen wir auch künftig erfüllen.
