44 Commerzbank Geschäftsbericht 2009 UnternehmerischeVerantwortung Vergütungsbericht Der Bericht folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und trägt den Anforderungen nach IFRS sowie dem am 11. August 2005 in Kraft getretenen Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG) Rechnung. Vorstand Grundzüge des Vergütungssystems Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2009 ein neues Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen, welches ab 2010 umgesetzt wird. Über die ab Januar 2010 gel- tende Vergütungsstruktur werden wir in der Hauptversammlung für 2010 sowie im Geschäfts- bericht 2010 berichten. In diesem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2009 werden daher die für den Berichtszeitraum maßgeblichen Vergütungsregelungen dargestellt. Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: der erfolgsunabhängigen Vergütung, einer erfolgsbezogenen variablen Tantieme, Vergütungsbestandteilen mit langfristiger Anreizwirkung (Long Term Performance-Pläne) und Pensionszusagen. Die Vergütungsstruktur berücksichtigt dabei insbesondere die Lage und den Erfolg des Unternehmens sowie die Leistung des Vorstands. Die aktuelle Vergütungs- struktur für die Mitglieder des Vorstands wurde im Juli 2004 vom Präsidialausschuss des Auf- sichtsrats beschlossen und im November 2006 sowie im Februar 2007 ergänzt. Das Auf- sichtsratsplenum ist seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Angemessenheit der Vorstands- vergütung (VorstAG) für die Festlegung und ggf. Änderung der Vergütungsstruktur zuständig und bei Vertragsänderungen oder -verlängerungen beziehungsweise bei Neuverträgen wird seitdem auch über die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder durch den Gesamtauf- sichtsrat entschieden. Die Commerzbank hat Ende 2008 und 2009 Mittel aus dem Finanzmarktstabilisierungs- fonds (SoFFin) in Anspruch genommen. Der SoFFin hat die Gewährung dieser Mittel unter anderem unter die Bedingung gestellt, dass die monetäre Vergütung der Organmitglieder der Bank für die Geschäftsjahre vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 sowie vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 500 Tsd Euro brutto pro Jahr und Organmitglied im Hinblick auf die Tätigkeit für den Konzern nicht übersteigt (SoFFin-Cap)1 . Dieser Cap gilt auch für die Vergütung 2010, falls der Coupon auf die Stillen Einlagen des SoFFin für das Jahr 2010 nicht voll bedient wird. Nicht von diesem Cap erfasst sind Ansprüche auf Altersversorgung und Vergütungsbestandteile, die sich auf einen vor dem 1. Januar 2008 endenden Zeitraum beziehen, sowie Sachbezüge, soweit diese nach Art und Umfang nicht über das vor dem 1. November 2008 bestehende Maß hinausgehen und die Gesamtvergütung hierdurch nicht unangemessen wird. 1 Für unterjährig bestellte Vorstandsmitglieder gilt der Cap proratarisch.
