Report-Investor: Commerzbank AG - Geschäftsbericht 2009

47Unternehmerische Verantwortung 44 Vergütungsbericht UnternehmerischeVerantwortung Altersversorgung Vorstandsmitgliedern und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands oder deren Hinterbliebenen gewährt die Bank eine Altersversorgung. Eine Pension wird gezahlt, wenn ein Vorstandsmit- glied bei Ausscheiden aus der Bank das 62. Lebensjahr vollendet hat oder dauerhaft dienstunfähig ist oder das Anstellungsverhältnis nach Vollendung des 58. Lebensjahres beendet wird und das Vorstandsmitglied dem Vorstand mindestens zehn Jahre angehört hat oder dem Vorstand mindestens 15 Jahre angehört hat. Die Pension beträgt 30 % des letzten vereinbarten Jahresgrundgehalts ab der ersten Bestellungsperiode, 40 % ab der zweiten und 60 % des letzten vereinbarten Jahresgrund- gehalts ab der dritten Bestellungsperiode. Die Pensionen werden in Anlehnung an die gesetz- lichen Bestimmungen zur betrieblichen Altersversorgung gekürzt, wenn ein Vorstandsmit- glied vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus dem Vorstand ausscheidet. Die Unverfall- barkeit richtet sich ebenfalls grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen zur betrieblichen Altersversorgung. Den Vorstandsmitgliedern wird für die Dauer von sechs Monaten anstelle der Pension das anteilige Grundgehalt als Übergangsgeld fortbezahlt, wenn sie nach Vollendung des 62. Lebensjahres oder aufgrund dauerhafter Dienstunfähigkeit aus dem Vorstand ausscheiden. Sofern ein Vorstandsmitglied vor Vollendung des 62. Lebensjahres Pension bezieht, ohne dienstunfähig zu sein, wird die Pension im Hinblick auf den früheren Zahlungsbeginn gekürzt. Aus einer anderen Tätigkeit erzielte Einkünfte werden bis zu diesem Alter zur Hälfte auf die Pensionsansprüche angerechnet. Pensionszahlungen an die Vorstandsmitglieder werden ab Pensionsbeginn jährlich um ein Prozent erhöht. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine darüber hinausgehende Erhö- hung geprüft; ein Anspruch auf eine solche Erhöhung besteht jedoch nicht. In der nachstehenden Tabelle sind die Pensionsansprüche der im Geschäftsjahr 2009 akti- ven Vorstandsmitglieder aufgeführt: 1 Die Beträge berücksichtigen die aktuelle Bestellungsperiode der einzelnen Vorstandsmitglieder und gehen im Übrigen davon aus, dass die Pensionszahlung außer bei Dienstunfähigkeit erst nach Vollendung des 62. Lebens- jahres beginnt und die Vorstandstätigkeit bis zum Pensionsbeginn fortgeführt wird. Martin Blessing 456 2 084 Frank Annuscheit 288 487 Markus Beumer 288 408 Dr. Achim Kassow 288 1 089 Jochen Klösges 288 144 Michael Reuther 288 990 Dr. Stefan Schmittmann 288 503 Ulrich Sieber 288 125 Dr. Eric Strutz 288 1 218 Summe 7 048 Pensionsansprüche Barwert der Jahresbezug bei Pensionsansprüche Eintritt des Pensionsfalls in Tsd € Stand 31.12.20091 Stand 31.12.20091

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