51Unternehmerische Verantwortung 44 Vergütungsbericht UnternehmerischeVerantwortung Kredite an Mitglieder des Vorstands Barkredite an Vorstände wurden mit Laufzeiten von b.a.w. bis zur Fälligkeit im Jahr 2038 sowie Zinssätzen zwischen 3,2 % und 8,1 % gewährt. Die Kredite sind im marktüblichen Rah- men soweit erforderlich mit Grundschulden und Pfandrechten besichert. Zum Bilanzstichtag betrugen die an Mitglieder des Vorstands gewährten Kredite insge- samt 2 304 Tsd Euro; im Vorjahr waren es 6 356 Tsd Euro. Die Vorstandsmitglieder standen im Berichtsjahr mit Ausnahme von Mietavalen in keinen Haftungsverhältnissen mit den Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns. Aufsichtsrat Grundzüge des Vergütungssystems und Vergütung für 2009 Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung geregelt; die derzeit gültige Fassung wurde von der Hauptversammlung am 16. Mai 2007 beschlossen. Danach erhalten die Mit- glieder des Aufsichtsrats für das jeweilige Geschäftsjahr neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine Grundvergütung, die sich wie folgt zusammensetzt: 1. eine feste Vergütung von 40 Tsd Euro pro Jahr und 2. eine variable Vergütung von 3 Tsd Euro pro Jahr je 0,05 Euro Dividende, die über einer Dividende von 0,10 Euro je Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Doppelte der dar- gestellten Grundvergütung. Für die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss, der min- destens zwei Mal im Kalenderjahr tagt, erhält der Ausschussvorsitzende eine zusätzliche Ver- gütung in Höhe der Grundvergütung und jedes Ausschussmitglied in Höhe der halben Grund- vergütung; diese zusätzliche Vergütung wird für maximal drei Ausschussmandate gezahlt. Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied je Teilnahme an einer Sitzung des Auf- sichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld von 1,5 Tsd Euro. Feste Vergütung und Sitzungsgeld sind jeweils zum Ende des Geschäftsjahres, die variable Vergütung ist nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das betreffende Geschäftsjahr beschließt, zahlbar. Die auf die Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Bank erstattet. Da die Commerzbank für das Geschäftsjahr 2009 keine Dividende zahlt, entfällt die varia- ble Vergütung für das Jahr 2009. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das Geschäfts- jahr 2009 eine Vergütung von netto insgesamt 1 681 Tsd Euro (Vorjahr: 1 677 Tsd Euro). Davon entfallen auf die Grund- und Ausschussvergütung 1 240 Tsd Euro (Vorjahr: 1 240 Tsd Euro) und auf das Sitzungsgeld 441 Tsd Euro (Vorjahr: 437 Tsd Euro). Die auf die Vergütun- gen der Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende Umsatzsteuer von 293 Tsd Euro (Vorjahr: 285 Tsd Euro) wird von der Commerzbank Aktiengesellschaft erstattet. Insgesamt beträgt die Ver- gütung der Aufsichtsratsmitglieder somit 1 974 Tsd Euro (Vorjahr: 1 962 Tsd Euro).
