53Unternehmerische Verantwortung 44 Vergütungsbericht UnternehmerischeVerantwortung Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats Kredite an Mitglieder des Aufsichtrats wurden mit Laufzeiten b.a.w. bis zur Fälligkeit im Jahr 2039 sowie zu Zinssätzen zwischen 4,7 % und 6,3 %, bei Überziehungen in Einzelfällen bis zu 10,0 %, herausgelegt. Die Kredite wurden marktüblich teilweise ohne Besicherung, gegen Grundschulden oder Pfandrechte gewährt. Zum Bilanzstichtag betrugen die an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährten Kredite ins- gesamt 650 Tsd Euro; im Vorjahr waren es 314 Tsd Euro. Die Mitglieder des Aufsichtsrats standen im Berichtsjahr nicht in einem Haftungsverhält- nis mit der Commerzbank AG. Sonstige Angaben D&O-Versicherung Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haft- pflichtversicherung („D&O“). Für Aufsichtsratsmitglieder beträgt der Selbstbehalt eine Jah- resfestvergütung, für Vorstandsmitglieder 25 % einer Jahresfestvergütung. Der Selbstbehalt wurde per 1. Januar 2010 entsprechend der Regelung im VorstAG beziehungsweise der Emp- fehlung im Deutschen Corporate Governance Kodex für die Mitglieder beider Gremien ange- passt auf 10 % des Schadens bis höchstens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jähr- lichen Vergütung. Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft Nach § 15 a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) besteht eine Mitteilungs- und Veröf- fentlichungspflicht für Geschäfte von Führungskräften börsennotierter Unternehmen und von deren Familienangehörigen. Danach sind Käufe und Verkäufe von Aktien sowie von sich auf die Commerzbank beziehenden Finanzinstrumenten ab einer Höhe von 5 Tsd Euro p.a. unver- züglich und für die Dauer von einem Monat anzuzeigen. Entsprechend den Empfehlungen des Emittentenleitfadens der BaFin bezieht die Bank diese Meldepflicht auf Vorstand und Auf- sichtsrat.
