Report-Investor: Commerzbank AG - Geschäftsbericht 2009

55Unternehmerische Verantwortung 55 Angaben gemäß §§ 289, 315 des Handelsgesetzbuchs (HGB) UnternehmerischeVerantwortung Angaben gemäß §§ 289, 315 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und erläuternder Bericht Zusammensetzung des Grundkapitals Die Commerzbank hat lediglich Stammaktien ausgegeben, für die sich die Rechte und Pflich- ten aus den gesetzlichen Regelungen, insbesondere der §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG, ergeben. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 3 071 517 607,60 Euro. Es ist eingeteilt in 1 181 352 926 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Änderungen der Satzung Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 84 AktG und § 6 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vor- stand aus mindestens zwei Personen; im Übrigen legt der Aufsichtsrat gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung die Anzahl der Vorstandsmitglieder fest. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, ohne dass der Aufsichtsrat eine entsprechende Bestellung vornimmt, so wird dieses in drin- genden Fällen nach Maßgabe des § 85 AktG gerichtlich bestellt. Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grund- kapitals vorschreibt, genügt ergänzend die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals (§ 19 Abs. 3 S. 2 der Satzung). Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, welche nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden.

Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download