Report-Investor: Commerzbank AG - Geschäftsbericht 2009

57Unternehmerische Verantwortung 55 Angaben gemäß §§ 289, 315 des Handelsgesetzbuchs (HGB) UnternehmerischeVerantwortung Vorstand angehört hätte. Ein Abfindungsanspruch entsteht nicht, soweit das Vorstandsmit- glied im Zusammenhang mit dem Change of Control Leistungen von dem Mehrheitsaktionär, vom herrschenden Unternehmen oder vom anderen Rechtsträger im Falle der Eingliederung oder Verschmelzung erhält. In wenigen Ausnahmefällen wurde vereinzelt auch Führungskräften im In- und Ausland für eine gewisse Übergangszeit ab Beginn ihrer Tätigkeit für die Bank eine Absicherung ihrer Bezüge für bis zu fünf Jahren für den Fall zugesagt, dass sie im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel bei der Commerzbank aus der Bank ausscheiden. Beteiligungen am Kapital von mehr als zehn vom Hundert der Stimmrechte An der Commerzbank AG sind der Finanzmarktstabilisierungsfonds mit fünfundzwanzig vom Hundert zuzüglich einer Aktie sowie der Allianz-Konzern laut WpHG-Meldung mit mehr als zehn und weniger als fünfzehn vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt. Weitere nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs angabepflichtige Tat- sachen existieren nicht. Angaben gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 (5) des Handelsgesetzbuchs Ziel des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems ist die Sicherstellung der Ein- haltung von für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften, im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Commerzbank, die Sicherstellung der Zuverlässigkeit der Abschlusserstellung und der zu veröffentlichenden Jahres- und Quartals- abschlüsse im Einklang mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsprinzipien. Risiken im Zusammenhang mit dem Rechnungslegungsprozess sind Fehlangaben in der Finanz- berichterstattung. Daher sind die Prozesse in der Abschlusserstellung grundsätzlich mit ent- sprechenden Kontrollen unterlegt. Die Risikobeurteilung wird anhand von vordefinierten Kri- terien vorgenommen. Organisation Das interne Kontrollsystem der Commerzbank berücksichtigt die in den Mindestanforderun- gen an das Risikomanagement (MaRisk) getroffenen Grundsätze zur institutsspezifischen Ausgestaltung des internen Kontrollsystems. Die Bank orientiert sich bei der Gestaltung des internen Kontrollsystems am international anerkannten Kontrollmodell des COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungs- legungsprozesses liegen im Verantwortungsbereich des Vorstands und des Managements. Das Management verantwortet sowohl das interne Führungs- und Steuerungssystem zur Len- kung der Unternehmensaktivitäten als auch das interne Kontrollsystem einschließlich der Kontrolleinheiten, mit dem Ziel der prozessbezogenen Überwachung der Einhaltung der Unternehmensregeln, der organisatorischen und technischen Maßnahmen, der Kontrollen und der Bewertung ihrer Effektivität.

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