61Unternehmerische Verantwortung 55 Angaben gemäß §§ 289, 315 des Handelsgesetzbuchs (HGB) UnternehmerischeVerantwortung Zur Information und Schulung von Mitarbeitern gelten innerhalb der Commerzbank klare und verbindliche Bilanzierungsrichtlinien, die eine konzernweit konsistente und korrekte Bilanzierung gewährleisten. Sie werden ständig auf ihren Aktualisierungsbedarf hin überprüft und gegebenenfalls angepasst. Hierzu werden auch regelmäßige Schulungen für die Mitar- beiter angeboten. Darüber hinaus stehen den Mitarbeitern Arbeitsanweisungen über Intra- netanwendungen zur Verfügung. Ein wichtiger Bestandteil des Kontrollsystems hinsichtlich des Rechnungslegungsprozes- ses ist das sogenannte Konten-IKS, für das eigens eine organisatorische Einheit gebildet wurde. Ziel ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung für Konten der Bank sicher- zustellen. Um dies zu gewährleisten, wurden sowohl prozessorientierte als auch operative Maßnahmen implementiert. Die prozessorientierten Maßnahmen beinhalten die Einhaltung der Organisationsricht- linien der Bank im Hinblick auf durchgeführte Buchungen und prozessintegrierte Kontrollen mit dem Ziel, die korrekte Dokumentation der Buchungsprozesse sicherzustellen. Hierbei werden auch Berechtigungskonzepte für buchungsrelevante Systeme implementiert. Darüber hinaus wird das Konten-IKS grundsätzlich bei der Entwicklung neuer Produkte eingebunden, sodass deren korrekte Abbildung auf den Konten der Bank sichergestellt ist. Zusätzlich findet eine Bewertung der neuen IT-Systeme seitens Konten-IKS hinsichtlich korrekter Buchungs- logiken und Rechtevergaben statt. Die operativen Maßnahmen dienen allgemein der aktiven Überwachung des Geschäfts- betriebs. Im Einzelnen werden im Rahmen dieser Maßnahmen interne Betrugsfälle über Konten aktiv identifiziert beziehungsweise verhindert. Dabei werden durch unterschiedliche untergeordnete Elemente auf Konten sogenannte maschinelle Kontrollen durchgeführt. Darü- ber hinaus wird regelmäßig die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung durch entsprechende Kontrollen überprüft. Weiteres Element der operativen Maßnahmen sind die Strukturkontrollen, bei denen die Qualität der kontobezogenen Stammdaten geprüft wird. Durch die Kombination und fortlaufende Weiterentwicklung der Maßnahmen wird eine korrekte Finanzberichterstattung gewährleistet. Das interne Kontrollsystem besteht innerhalb des Risikomanagements schwerpunktmäßig aus der Risikobewertung und den Maßnahmen zur Risikosteuerung. Die Risikobewertung erfolgt auf Basis der Prozesse und implementierten Kontrollen. Daher wird die durchgängige Transparenz der wesentlichen Prozesse sowie die Festlegung von Aufgaben und Verantwor- tungen wie zum Beispiel im Rahmen der Prozessdokumentation sichergestellt. Aufgabe der Risikosteuerung ist die aktive Beeinflussung der Risiken, die im Rahmen von Risikoidentifi- kation, -messung und -bewertung ermittelt worden sind, durch entsprechende Kontrollen und Maßnahmen. Mit der Überwachung des internen Kontrollsystems durch das Management beziehungs- weise durch interne und externe Prüfungen ist auch eine Bewertung des internen Kontroll- systems verbunden, um die Qualität der Gestaltung der Steuerungs- und Kontrollinstrumente festzustellen und die Umsetzung und Wirksamkeit derselben zu beurteilen. Dies erfolgt zum Beispiel im Rahmen eines „Quality Self Assessment“ sowie eines „Szenario-basierten Risk Assessment“. Im Zuge der Integration wird das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hin- blick auf den Rechnungslegungsprozess auf den neuen Gesamtkonzern angepasst und wei- terentwickelt.
