Der Vertrag von Herrn Rainer Hüther wurde am 25. September 2007 bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. Mit Ablauf des 30. Juni 2009 ist Herr Hüther aus dem Vorstand der Con- stantin Medien AG ausgeschieden. Bis zu diesem Zeitpunkt war er im Vorstand für die Aktivitäten im Segment Sport ver- antwortlich und seit dem 1. September 2008 auch stellver- tretender Vorsitzender des Vorstands. Vergütung des Vorstands Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex umfasst die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds sowohl fixe als auch variable Bestandteile. Die variablen Vergütungsbestand- teile sind in den einzelnen Anstellungsverträgen unterschied- lich geregelt; sie orientieren sich teilweise an den Ergebnissen des Konzerns bzw. von Konzerntochtergesellschaften. Zum Teil werden die variablen Vergütungskomponenten vom Aufsichts- rat im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens festgesetzt. Soweit sich die variablen Vergütungsbestandteile an den Er- gebnissen des Konzerns bzw. von Konzerntochtergesellschaf- ten orientieren, sind sie der Höhe nach vertraglich begrenzt. Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen Die Mitglieder des Vorstands erhalten als Nebenleistungen die Erstattung sämtlicher Spesen, Auslagen und sonstiger Auf- wendungen, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit für die Ge- sellschaft entstehen, sowie die Zurverfügungstellung eines Pkw zur dienstlichen und privaten Nutzung. Außerdem hat die Gesellschaft zu Gunsten der Mitglieder des Vorstands eine D&O-Versicherung und eine Unfall-/Invaliditätsversicherung abgeschlossen. Leistungszusagen für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Constantin Medien AG Leistungszusagen gegenüber Mitgliedern des Vorstands der Constantin Medien AG für den Fall des Kontrollwechsels bei der Constantin Medien AG bestehen nicht. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der Constantin Medien AG geregelt. Die Aufsichts- ratsmitglieder erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste und eine variable jährliche Vergütung. Die feste Vergü- tung beträgt 20.000 Euro für ein Mitglied des Aufsichtsrats, 30.000 Euro für den stv. Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie 60.000 Euro für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Für die Mitgliedschaft in Ausschüssen erhalten Aufsichtsratsmitglie- der eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von jeweils 5.000 Euro bzw. für den Vorsitz in Höhe von 10.000 Euro. Die varia- ble Vergütung orientiert sich zum Teil am kurzfristigen und zum Teil am langfristigen Erfolg des Unternehmens. Bei un- terjährigem Ausscheiden aus dem oder Eintritt in den Auf- sichtsrat wird die Vergütung nur zeitanteilig gezahlt. Weitere Angaben zum Vorstand und zum Aufsichtsrat finden Sie im Kapitel „Organe“ (Seite 7) und im Konzernanhang, Ka- pitel 13 „Sonstige Pflichtangaben“ (Seite 147). 15
