als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Des Weiteren besteht in der TEAM-Gruppe eine Vorsorgestif- tung für die Kadermitarbeiter. Bei dieser Stiftung handelt es sich um eine sogenannte Spareinrichtung. Die Stiftung ist am Kapital der Team Football Marketing AG beteiligt. Mit den Divi- dendenerträgen der Team Football Marketing AG werden jeweils die Sparkapitalien der Kadermitarbeiter angehäuft. Beiträge zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung werden keine bezahlt. 4.18 Sonstige Rückstellungen Rückstellungen berücksichtigen gemäß IAS 37 alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, deren Ursprung in der Ver- gangenheit liegt und bei denen es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führt. Wei- tere Voraussetzung für den Ansatz ist eine zuverlässige Schät- zung der Verpflichtungshöhe. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in Höhe des erwarte- ten Mittelabflusses mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Zinseffekt we- sentlich ist, mit dem unter Verwendung des aktuellen Marktzinses berechneten Barwert des erwarteten Mittelabflusses angesetzt. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellungen) werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung eines Geschäfts höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen sind. Bevor eine Rückstellungsbildung erfolgt, werden Wertminderungen auf Vermögenswerte, die mit diesem Geschäft zusammenhängen, vorgenommen. 4.19 Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten für die Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten werden im Konzern im Bereich Filmproduk- tion in Anwendung des IAS 23 aktiviert. Für nicht qualifizierte Vermögenswerte werden Fremdkapitalkosten grundsätzlich in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. 4.20 Latente Steuern Für den Konzernabschluss werden latente Steuern für tempo- räre Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden sowie für steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen wer- den kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steu- erpflichtiges Einkommen zur künftigen steuerlichen Nutzung der Verlustvorträge erzielen kann. Die latenten Steuern für temporäre Differenzen in den Einzel- abschlüssen werden in Übereinstimmung mit IAS 12.47 auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. künftig anzu- wenden sind. Für die Bewertung der temporären Differenzen, die sich künftig in Deutschland auf die steuerliche Bemes- sungsgrundlage auswirken, wird ab dem Geschäftsjahr 2009 ein Mischsteuersatz von 27,38 Prozent (Vj. 28,08 Prozent) herangezogen. Soweit die aktiven und passiven latenten Steuern gegenüber demselben Steuerschuldner bzw. -gläubiger bestehen, dieselbe Steuerart betreffen und sich im gleichen Geschäftsjahr wieder ausgleichen, wurde eine Saldierung vorgenommen. Die laten- ten Steueransprüche und Steuerschulden aus den Organge- sellschaften werden saldiert. Die Bilanzierung von Steuerposten erfordert häufig Schätzun- gen und Annahmen, die von der späteren tatsächlichen Steuer- belastung abweichen können. Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten wer- den nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eben- falls über das Eigenkapital erfasst. Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese tem- porären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. 4.21 Eigenkapital Im Umlauf befindliche Stammaktien werden als Eigenkapital 95
