Report-Investor: Continental AG - Geschäftsbericht 2009

Risikobericht | Lagebericht 107 Risikosteuerung Für jedes identifizierte und als erheblich bewertete Risiko leitet das verantwortliche Management geeignete Ge- genmaßnahmen ein, die auch in den Reportingsystemen dokumentiert werden. Die identifizierten Risiken werden durch das Compliance & Risk Committee auf Konzern- ebene überwacht und konsolidiert. Es berichtet dem Vorstand regelmäßig und empfiehlt ggf. weitere Maß- nahmen. Der Vorstand erörtert und beschließt diese Maßnahmen und berichtet dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Die zuständigen Gremien überwachen laufend die Entwicklung aller identifizierten Risiken und den Stand der eingeleiteten Maßnahmen. Die interne Revision überprüft regelmäßig den Risikomanagement- prozess, wodurch dessen Effizienz und Weiterentwick- lung sichergestellt ist. Wesentliche Risiken Finanzrisiken Continental ist einer Reihe von Risiken in Zusam- menhang mit dem VDO-Kreditvertrag ausgesetzt. Zur Finanzierung der Übernahme der Siemens VDO Automotive AG („Siemens VDO“) 2007 schloss Continen- tal mit einem aus 39 Kreditgebern bestehenden Banken- konsortium eine Vereinbarung über syndizierte Kredite in Höhe von 13,5 Mrd € ab, die zuletzt am 18. Dezember 2009 geändert und erneuert wurde („VDO-Kredit- vertrag“). Die im Rahmen dieses Vertrages bereitgestell- ten Kredite und Kreditzusagen belaufen sich per 31. Dezember 2009 auf insgesamt 11,0 Mrd €. Nach dem VDO-Kreditvertrag muss Continental neben ande- ren Pflichten bestimmte finanzielle Kennzahlen einhalten (Financial Covenants), insbesondere eine Verschul- dungsobergrenze (errechnet als Verhältnis zwischen den konsolidierten Netto-Finanzschulden und dem konsoli- dierten EBITDA) und einer Untergrenze für das Verhältnis zwischen dem konsolidierten EBITDA von Continental und dem konsolidierten Netto-Zinsaufwand (Zinsde- ckungsverhältnis). Die Kennzahl für die maximale Ver- schuldung reduziert sich stufenweise von 4,75 für den am 31. Dezember 2009 beendeten Bezugszeitraum auf 3,00 für den am 30. Juni 2012 endenden Bezugszeit- raum. Das Zinsdeckungsverhältnis darf für die bis zum 31. März 2011 endenden Bezugsperioden 2,25 und für die danach endenden Bezugsperioden 2,50 nicht unter- schreiten. Aufgrund der anhaltend unsicheren Wirt- schaftsentwicklung und deren möglichen weiteren Aus- wirkungen auf die Geschäftsaktivitäten und die Ertrags- lage der Continental sowie infolge weiterer, nachstehend dargelegter Markt- und operativer Risiken ist es Conti- nental u. U. nicht möglich, die oben beschriebenen Kennzahlen einzuhalten. Sollte Continental gegen eine dieser Verpflichtungen verstoßen, sind die Kreditgeber berechtigt, die Kredite vorzeitig fällig zu stellen. In die- sem Fall werden die im Rahmen des VDO-Kreditvertrags in Anspruch genommenen Kredite unverzüglich zur Rückzahlung fällig und/oder sämtliche Kreditzusagen werden aufgehoben. Tranche B aus dem VDO-Kreditvertrag in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd € wird im August 2010 zur Rückzah- lung fällig. Einen Teil dieser Verbindlichkeit hat das Un- ternehmen aus dem Emissionserlös in Höhe von rund 1,1 Mrd € aus der im Januar 2010 abgeschlossenen Kapitalerhöhung bereits zurückgeführt. Zur Refinanzie- rung des Restbetrags in Höhe von knapp 2,5 Mrd € hat Continental am 18. Dezember 2009 mit einem Teil der kreditgebenden Banken, die sich bereits unter dem VDO-Kreditvertrag engagiert haben, eine sogenannte „Forward Start Facility“ vereinbart, d. h., einen Kredit, den Continental, soweit erforderlich, zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Tranche B zu bereits jetzt festgelegten Konditionen in Anspruch nehmen kann. Der Kreditrahmen der Forward Start Facility beläuft sich auf bis zu 2,5 Mrd €. Die Bedingungen und Konditionen entsprechen im Wesentlichen denen des VDO- Kreditvertrags. Im August 2012 werden Tranche C über insgesamt 5,0 Mrd € sowie ausstehende Beträge unter dem revol- vierenden Kredit aus dem VDO-Kreditvertrag über insge- samt 2,5 Mrd € und der im Rahmen der Forward Start Facility in Anspruch genommene Kredit zur Rückzahlung fällig. In Anbetracht der deutlichen Herabstufung des Kreditratings von Continental seit 2008 sowie der Tat- sache, dass Non-Investment-Grade-Emittenten an den Anleihemärkten derzeit mit hohen Risikoaufschlägen gehandelt werden, könnte eine Refinanzierung des dann fälligen Gesamtbetrags fehlschlagen, sodass es Conti- nental nicht möglich wäre, ihn zurückzuzahlen. Zudem könnte eine Refinanzierung dieser Verbindlichkeiten mittels einer weiteren Bankfinanzierung oder an den Kapitalmärkten (soweit überhaupt möglich) den Netto- zinsaufwand von Continental wesentlich erhöhen. Darüber hinaus tritt nach den Kreditverträgen auch im Falle eines „Kontrollwechsels“ bei der Continental AG eine Rückzahlungsverpflichtung ein. Ein Kontrollwechsel tritt nach den Kreditverträgen dann ein, wenn eine Per-

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