147 AG als ein Ereignis angesehen, dass die Durchführung eines Impairment-Tests notwendig machte („triggering event“ i. S. d. IAS 36). Der entsprechende Impairment- Test zum 30. September 2009 führte zu einer außer- planmäßigen Abschreibung des Goodwill in Höhe von 875,8 Mio €. Für die Diskontierung der Cashflows wurde ein Zinssatz in Höhe von 11,4 % verwendet. Bei einem Diskontierungszinssatz von 11,0 % hätte sich ein Im- pairment-Bedarf von 562,7 Mio. € ergeben. Die Unter- stellung eines Diskontierungszinssatzes von 12,0% hätte zu einem Impairment von 1.374,6 Mio € geführt. Der jährliche Impairment-Test wurde zum 31. Dezember 2009 basierend auf der in der Berichtsperiode verab- schiedeten Fünf-Jahres-Planung analog der oben skiz- zierten Vorgehensweise durchgeführt. Es ergab sich durch den Werthaltigkeitstest kein weiterer Impairment- Bedarf zum Jahresende 2009 (Vj. 1.230,0 Mio. €). Die durchschnittlich angewendete nachhaltige Wachs- tumsrate lag im Berichtsjahr bei 0,92 % (Vj. 0,92 %). Für die Rubber Group betrug die durchschnittlich angewen- dete Wachstumsrate 0,50 % (Vj. 0,50 %) und für die Automotive Group 1,16 % (Vj. 1,15 %). Die nachhaltige Wachstumsrate für Zahlungsmittel generierende Einhei- ten der Divisionen Interior und Chassis & Safety lag im Berichtsjahr bei 1,0 % (Vj. 1,0 %) und für Einheiten der Division Powertrain bei 1,5 %. Für die zahlungsmittelge- nerierenden Einheiten der Divisionen Pkw-Reifen, Nfz-Reifen und ContiTech lag die nachhaltige Wachs- tumsrate bei 0,5 % (Vj. 0,5 %). Diese Wachstumsraten übersteigen nicht die langfristigen Wachstumsraten der Geschäftsfelder, in denen die Zahlungsmittel generieren- den Einheiten tätig sind. Der im Geschäftsjahr 2009 für die Diskontierung des Cashflow verwendete Zinssatz beträgt 11,5 % (Vj. 11,5 %). Dieser zur Diskontierung verwendete Zinssatz (Vorsteuer-WACC) wurde auf Basis einer Zielkapitalstruk- tur und Verschuldungsrate einer sogenannten Peer Group ermittelt. Bei einem Diskontierungszinssatz von 11,0 % hätte sich kein Impairment-Bedarf ergeben. Die Unterstellung eines Diskontierungszinssatzes von 12,0% hätte zu einem Impairment von 13,1 Mio € geführt. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Einzelne langfristige Vermögenswerte oder eine Gruppe langfristiger Vermögenswerte und dazugehöriger Schul- den werden als „zur Veräußerung bestimmt“ klassifiziert und gesondert in der Bilanz ausgewiesen, wenn die Veräußerung beschlossen und deren Durchführung wahrscheinlich ist. Die so klassifizierten Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizu- legendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ange- setzt. Die planmäßige Abschreibung von Vermögenswer- ten endet mit der Einstufung als „zur Veräußerung be- stimmte Vermögenswerte“. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument gemäß IAS 32 ist ein vertraglich vereinbarter Anspruch oder eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung, aus dem bzw. aus der ein Zu- bzw. Ab- fluss von finanziellen Vermögenswerten oder die Aus- gabe von Eigenkapitalrechten resultiert. Sie umfassen einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapiere oder auch Finanzforderungen, Finanzschul- den und sonstige Finanzverbindlichkeiten; andererseits gehören hierzu auch die derivativen Finanzinstrumente, die zur Absicherung gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Originäre Finanzinstrumente Die Bilanzierung von originären Finanzinstrumenten er- folgt zum Erfüllungszeitpunkt, d.h. zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert an oder durch die Continental geliefert wird. Originäre Finanzinstrumente werden ihrer jeweiligen Zwecksetzung entsprechend einer der folgen- den vier Kategorien zugeordnet. Die Einordnung wird zum Bilanzstichtag überprüft und beeinflusst den Aus- weis als lang- oder kurzfristige Vermögenswerte und entscheidet über eine Bewertung zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. q Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerte- te finanzielle Vermögenswerte“ (at fair value through profit and loss) – die entweder beim ersten Ansatz entsprechend kategorisiert („Fair Value Option“) oder als „zu Handelszwecken gehalten“ (held for trading) eingestuft sind – werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ferner werden sie als kurz- fristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn sie ent- weder zu Handelszwecken gehalten oder voraussicht- lich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanz- stichtag realisiert werden sollen. Die Fair-Value-Option wird im Continental-Konzern nicht angewendet. q „Bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögens- werte“ (held to maturity) – die zum Zeitpunkt des ers- ten Ansatzes fixe oder bestimmbare Zahlungen bein-
