Report-Investor: Daimler AG - Geschäftsbericht 2009

Corporate Governance | Corporate Governance Bericht | 165 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) im August 2009 kann der Aufsichts- rat die Ausgestaltung der individuellen Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder nicht mehr an den Präsidialausschuss dele- gieren, sondern hat außer über die Struktur des Vorstandsver- gütungssystems auch über die Vergütung der einzelnen Vorstands- mitglieder als Plenum zu entscheiden. Der Aufsichtsrat prüft ferner den Jahres- und Konzernabschluss und berichtet der Hauptversammlung über die Ergebnisse dieser Prüfung. Die Arbeit im Aufsichtsrat wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden koordiniert. Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet, die im Namen und in Vertretung des Gesamtaufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen, soweit dies gesetzlich zulässig ist: den Präsidialausschuss, den Nominierungsausschuss, den Prüfungsausschuss und den Vermittlungsausschuss. Für alle seine Ausschüsse hat der Aufsichtsrat eigene Geschäftsordnungen erlassen. Auch diese Geschäftsordnungen stehen im Internet unter www.daimler.com/dai/go zur Verfügung, ebenso wie Informationen über die aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats (www.daimler.com/aufsichtsrat) und seiner Ausschüsse (www.daimler.com/dai/ara). Die Namen der Mitglieder des Auf- sichtsrats und seiner Ausschüsse sind auch auf den Seiten 150 ff. dieses Geschäftsberichts abgedruckt. Dem Präsidialausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichts- rats, sein Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder an, die mit der Mehrheit der in der entsprechenden Beschlussfassung des Aufsichtsrats abgegebenen Stimmen gewählt werden. Der Präsidialausschuss ist insbesondere für die vertraglichen Angelegenheiten des Vorstands verantwortlich und schließt in Vertretung für den Aufsichtsrat mit dem Vorstand Verträge ab. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Gestaltung des Vergütungssystems. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Ange- messenheit der Vorstandsvergütung legt er die individuelle Vorstandsvergütung nicht mehr selbst fest, sondern unterbreitet insofern nur noch Vorschläge an den Aufsichtsrat. Ferner berät und entscheidet der Präsidialausschuss über Fragen der Corporate Governance, zu der er auch Empfehlungen an den Aufsichtsrat gibt. Darüber hinaus unterstützt und berät der Präsi- dialausschuss den Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie dessen Stellvertreter und bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor. Der Nominierungsausschuss besteht aus mindestens drei Mit- gliedern, die von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt werden, und ist als einziger Aufsichtsratsausschuss ausschließlich mit Vertre- tern der Anteilseigner besetzt. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen für dessen Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsrats- mitgliedern an die Hauptversammlung und definiert die Anforde- rungen für das konkret zu besetzende Mandat. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus vier Mitgliedern zusam- men, die mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrats abgegebenen Stimmen gewählt werden. Alle Mit- glieder des Prüfungsausschusses sollen, der Ausschussvor- sitzende muss über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungslegung verfügen. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit Fragen der Rechnungs- legung und des Risikomanagements, der internen Kontrollsysteme, der internen Revision, der Compliance sowie mit der Abschluss- prüfung. Er diskutiert mindestens einmal jährlich mit dem Vor- stand und dem Abschlussprüfer die Wirksamkeit, Funktions- weise und Angemessenheit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems und mit dem Vorstand die Effektivität und Angemessenheit des internen Revisionssystems und des Compliance-Managements. Über die Arbeit der internen Revision lässt er sich darüber hinaus regelmäßig berichten. Ferner hat der Prüfungsausschuss Verfahren über die Behandlung von Beschwerden hinsichtlich der Rechnungslegung, der internen Kontrollsysteme und der Abschlussprüfung eingerichtet und erhält regelmäßig Berichte über eingegangene Mitteilungen und deren Behandlung. Er erörtert vor deren Veröffentlichung mit dem Vorstand die Zwischenberichte und prüft den Konzern- und Jahresabschluss der Daimler AG. Der Prüfungsausschuss wird vom Vorstand über die sonstige Finanzberichterstattung des Unternehmens informiert und erörtert diese. Der Aus- schuss gibt Empfehlungen für die Wahl des Abschlussprüfers, beurteilt dessen Eignung und Unabhängigkeit und erteilt ihm nach Bestellung durch die Hauptversammlung den Auftrag für die Konzern- und Jahresabschlussprüfung sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten. Dabei vereinbart er das Honorar und legt die Prüfungsschwerpunkte fest. Der Prüfungsausschuss lässt sich von den Abschlussprüfern über alle als kritisch angesehenen Vorgänge bei der Rechnungs- legung, über eventuelle wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rech- nungslegungsprozess und über Meinungsverschiedenheiten Governance-Struktur Hauptversammlung Wahl der Anteilseignervertreter Aufsichtsrat (10 Anteilseigner- und 10 Arbeitnehmervertreter), Nominierungsausschuss, Prüfungsausschuss, Präsidialausschuss, Vermittlungsausschuss Bestellung, Überwachung, Beratung Vorstand (6 Mitglieder)

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