Report-Investor: Daimler AG - Geschäftsbericht 2009

Konzernabschluss | Konzernanhang | 235 Im Hinblick auf die Beurteilung des Ausfallrisikos werden zur Bewertung von Privatkunden und Kleinunternehmen Scoring- systeme eingesetzt. Großkunden werden durch interne Rating- instrumente und, falls verfügbar, mithilfe von Informationen exter- ner Kreditagenturen bewertet. Die Ergebnisse des Scorings und Ratings, ebenso wie die Verfügbarkeit von Sicherheiten und von anderen risikomindernden Instrumenten, wie zum Beispiel Anzahlungen, Garantien und in geringerem Umfang Restschuld- versicherungen, sind wesentliche Bestandteile der Kreditent- scheidung. Wesentliche Finanzierungsdarlehen und Leasingverträge gegen- über Großkunden werden individuell auf Wertminderungsbedarf untersucht. Ein Darlehen oder ein Leasingvertrag wird wertbe- richtigt, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, alle fälligen Beträge entsprechend den vertraglichen Bedingungen zu vereinnahmen. Objektive Hin- weise auf eine Uneinbringlichkeit sind zum Beispiel finanzielle Schwierigkeiten und drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuld- ners, Überfälligkeit der Forderungen und nachträgliche Verän- derung der Vertragskonditionen zur Vermeidung des Forderungs- ausfalls. Die überwiegende Mehrheit der Kredite und Leasingforderungen gegenüber Privatkunden und Kleinunternehmen wird zu Gruppen gleichartiger Verträge zusammengefasst und als Gruppe auf Wert- minderungsbedarf beurteilt. Hinweise für einen möglichen Wertberichtigungsbedarf sind zum Beispiel Verschlechterungen im Zahlungsverhalten innerhalb der Gruppe sowie nachteilige Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Sofern bei Einzelverträgen ein Wertminderungsbedarf erkannt wird, werden entweder Maßnahmen mit dem Ziel eingeleitet, den finanzierten oder verleasten Gegenstand wieder in Besitz zu nehmen oder den wertgeminderten Vertrag neu zu verhandeln. Interne Richtlinien zur Durchführung einer Neustrukturierung des Kredit- bzw. Leasingvertrags knüpfen dabei an das Vorliegen von Indikatoren bzw. Kriterien an, die nach der Einschätzung des lokalen Managements weitere Zahlungen in einem Umfang erwarten lassen, so dass die erwarteten Erlöse aus dem neu verhandelten Vertrag insgesamt die erwarteten Erlöse aus sofor- tiger Inbesitznahme und Wiederverkauf übersteigen. Die Buch- werte der Forderungen aus neu verhandelten Verträgen, die ansons- ten überfällig oder im Wert zu berichtigen wären, können Anmerkung 13 entnommen werden. Weitere Informationen über die Forderungen aus Finanzdienst- leistungen und den Stand der vorgenommenen Wertberichtigun- gen können ebenfalls der Anmerkung 13 entnommen werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren hauptsächlich aus den weltweiten Verkaufsaktivitäten von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen sowie von Ersatzteilen. Das Kreditrisiko bein- haltet das Ausfallrisiko der Kunden, zu denen unter anderem Ver- tragshändler bzw. Generalvertreter, sonstige Firmenkunden sowie Privatkunden gehören. Daimler steuert Kreditrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis von internen Richtlinien. Im jeweiligen Inlandsgeschäft wird ein Großteil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch verschiedene, gegebe- nenfalls länderspezifische Sicherungsformen abgesichert. Die Sicherungen umfassen zum Beispiel den Eigentumsvorbehalt, Garantien und Bürgschaften sowie Hypotheken und Kundenein- lagen. Um dem Kreditrisiko vorzubeugen, prüft Daimler ferner die Bonität von Kontrahenten. Im jeweiligen Exportgeschäft beurteilt Daimler ebenfalls die Bonität der Generalvertretungen über einen internen Ratingpro- zess sowie unter Einbeziehung des spezifischen Länderrisikos. In diesem Zusammenhang werden Jahresabschlüsse und andere relevante Informationen der Generalvertretungen herangezogen und ausgewertet. Abhängig von der Bonität der Generalvertretungen etabliert Daimler Kreditlimits und begrenzt das Kreditrisiko durch folgende Kreditsicherheiten: – Kreditversicherungen, – erstklassige Bankgarantien, – Akkreditive und – Verpfändungen. Diese Vorgehensweisen sind in einer konzernweit gültigen Exportkreditrichtlinie definiert. Für das den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inhä- rente Risiko wird eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Hierzu werden regelmäßig sämtliche Forderungen überprüft und bei objektiven Hinweisen auf Ausfälle oder sonstige Vertrags- störungen Wertberichtigungen gebildet. Grundsätzlich werden hierbei wesentliche Einzelforderungen sowie Forderungen, deren Einbringlichkeit gefährdet ist, individuell bewertet. Unter Berücksichtigung länderspezifischer Risiken und gegebenen- falls vorhandener Sicherheiten werden die übrigen Forderungen zu Gruppen gleichartiger Verträge zusammengefasst und auf Wertberichtigungsbedarf untersucht. Weitere Informationen über die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Stand der vorgenommenen Wertberich- tigungen können der Anmerkung 17 entnommen werden.

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