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Report Investor: Daimler Benz AG - Geschäftsbericht 2010

Lagebericht | Risikobericht | 105 Die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagement- systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgen eine Risikoanalyse und eine Kontrolldefinition. Dabei identifizieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegungs- und Finanzbericht- erstattungsprozesse in den wesentlichen rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Die für die Identifizierung der Risiken not- wendigen Kontrollen werden daraufhin definiert und gemäß den konzernweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Selbsteinschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung werden in einem globalen IT-System dokumentiert und berichtet; erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben. Die ausgewählten rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen bestätigen am Ende des jähr- lichen Zyklus die Effektivität des internen Kontroll- und Risiko- managementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungs- prozess. Der Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen informiert. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess kann jedoch keine absolute Sicherheit bieten, dass wesentliche Falschaussagen in der Rech- nungslegung vermieden werden. Zur Sicherstellung einer gesamtheitlichen Risikodarstellung und -würdigung sowohl der wesentlichen und bestandsgefähr- denden Risiken als auch der Kontroll- und Risikoprozesse im Hin- blick auf den Rechnungslegungsprozess hat Daimler das Group Risk Management Committee (GRMC) eingerichtet. Es setzt sich aus Vertretern der Bereiche Finanzen & Controlling, Rechnungs- wesen, Recht und Compliance zusammen und wird vom Finanz- vorstand geleitet. Die Interne Revision bringt wesentliche Feststellungen über das interne Kontroll- und Risikomanagement- system mit ein. Das Gremium befasst sich mit Grundsatzfragen sowie mit den nachfolgenden Aufgaben: – Das GRMC schafft und gestaltet die Rahmenbedingungen hin- sichtlich der Organisation, Methoden, Prozesse und Systeme, die wir benötigen, um ein funktionsfähiges konzernweites und gesamtheitliches Kontroll- und Risikomanagementsystem sicherzustellen. – Das GRMC überprüft regelmäßig die Wirksamkeit und Funktions- fähigkeit der installierten Kontroll- und Risikomanagement- prozesse. Dabei können Mindestanforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Kontrollprozesse und des Risikomanage- ments vorgegeben sowie erforderliche und angemessene Korrek- turmaßnahmen zur Beseitigung eventuell festgestellter System- mängel oder -schwächen beauftragt werden. Die Verantwortung für das operative Risikomanagement der bestandsgefähr- denden Risiken sowie der Kontroll- und Risikomanagement- prozesse im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess verbleibt jedoch direkt in den Konzernbereichen, Gesellschaften und Zentralfunktionen. Die Maßnahmen des GRMC stellen sicher, dass relevante Risiken und gegebenenfalls bestehende Prozessschwächen im Rechnungslegungsprozess frühest- möglich identifiziert und beseitigt werden. Im Vorstand und im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Daimler AG wird regelmäßig über die aktuelle Risikosituation sowie über die Wirksamkeit, Funktionsweise und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems berichtet. Ferner werden Risiken aus dem operativen Geschäft durch die Verantwortlichen regelmäßig im Vorstand diskutiert. Die Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanage- mentsystems obliegt dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Die Interne Revision prüft, ob die gesetzlichen Rahmenbedin- gungen und konzerninternen Richtlinien für das gesamte Kontroll- und Risikomanagementsystem des Konzerns eingehalten werden, und entwickelt bei Bedarf entsprechende Maßnahmen, die vom Management initiiert werden. Der Abschlussprüfer prüft das in das Risikomanagementsystem integrierte Risikofrüherkennungs- system auf seine grundsätzliche Eignung, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen; zudem berichtet er dem Aufsichts- rat über wesentliche festgestellte Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.