
Corporate Governance | Vergütungsbericht | 155 In der Grundvergütung kam abermals der seit dem 1. Mai 2009 wirksame und bis 30. Juni 2010 geltende, freiwillige Gehaltsver- zicht des Vorstands in Höhe von 15% der Grundvergütung zur Anwendung. Der Anstieg der Grundvergütungssumme im Vergleich zum Vorjahr ist auf die veränderte Anzahl der Vorstandsmit- glieder im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Die Tabelle auf Seite 154 zeigt das Grundgehalt und die variable Vergütung der aktiven Vorstandsmitglieder für das Jahr 2010 im Vergleich zum Jahr 2009. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Herr Dr. Bernhard mit Wirkung zum 18. Februar 2010 neu in den Vorstand berufen wurde. Im Wesentlichen durch die Gestellung von Dienstwagen und Aufwendungen für Sicherheitsleistungen entstanden für die Vorstandsmitglieder zu versteuernde geldwerte Vorteile in folgender Höhe: Steuerpflichtige geldwerte Vorteile und Sonstige Leistungen 2010 2009 €-Werte in Tausend Dr. Dieter Zetsche 133 112 Dr. Wolfgang Bernhard 52 Wilfried Porth 101 346 Andreas Renschler 148 251 Bodo Uebber 1 217 114 Dr. Thomas Weber 162 252 Summe 813 1.075 1 2010: Unter Berücksichtigung von Jubiläumsgeld in Höhe von 55.000 €. Zusagen bei Beendigung der Tätigkeit Altersversorgung. Die Pensionsverträge der Vorstandsmit- glieder enthalten teilweise Zusagen auf ein jährliches Ruhegehalt, das sich in Abhängigkeit von der Dauer der Vorstandstätigkeit als Prozentsatz der früheren Grundvergütung errechnet. Diese Pensionsansprüche wurden bis 2005 gewährt und blieben bestehen, wurden jedoch auf dem damaligen Niveau eingefroren. Diese Ruhegehaltszahlungen beginnen auf Antrag als Altersleis- tung, wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Vollendung des 60. Lebensjahres endet, bzw. als Invalidenleistung, wenn das Dienstverhältnis vor dem 60. Lebensjahr aufgrund von Dienstunfähigkeit endet. Es erfolgt eine jährliche Erhöhung um 3,5% (abweichend davon erfolgt für Wilfried Porth eine Anpas- sung gemäß den gesetzlichen Regelungen). Die Verträge enthal- ten eine Regelung, nach der bei einem Ableben des Vorstands dem Ehepartner 60% des jeweiligen Ruhegehalts zustehen. Der Betrag kann sich je nach Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder um bis zu 30%-Punkte erhöhen. Mit Wirkung zum Beginn des Jahres 2006 wurden die Pensions- verträge der Vorstandsmitglieder auf ein neues Altersver- sorgungssystem, das sogenannte Pension Capital, umgestellt. Hierbei wird dem Vorstandsmitglied jährlich ein Kapitalbaustein gutgeschrieben. Dieser Kapitalbaustein setzt sich aus einem Beitrag in Höhe von 15% der Summe seiner Grundvergütung und des tatsächlich erreichten Jahresbonus zusammen, multipliziert mit einem Altersfaktor, der einer Verzinsung von derzeit 6% (Wolfgang Bernhard und Wilfried Porth: 5%) entspricht. Dieser Pensionsplan kommt frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahrs zur Auszahlung.