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Report Investor: Daimler Benz AG - Geschäftsbericht 2010

Corporate Governance | Corporate Governance Bericht | 165 Risikomanagement, Rechnungslegung und Transparenz Das Risikomanagement im Konzern. Daimler verfügt über ein Risikomanagementsystem, das der globalen Ausrichtung des Unternehmens gerecht wird (vgl. S. 104 ff.). Das Risikomanage- mentsystem ist Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses. Damit soll sichergestellt werden, dass die Unternehmensleitung wesentliche Risiken früh- zeitig erkennt und Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig einleiten kann. Der Aufsichtsrat behandelt das Risikomanagement- system insbesondere anlässlich der Genehmigung der Operativen Planung. Darüber hinaus diskutiert der Prüfungsaus- schuss mindestens einmal jährlich mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer die Wirksamkeit, Funktionsweise und Ange- messenheit des Risikomanagementsystems. Zudem befasst sich der Prüfungsausschuss quartalsweise mit dem Risikobericht. Der Aufsichtsratsvorsitzende hält regelmäßig Kontakt zum Vor- stand, um mit ihm zusätzlich zur Strategie und Geschäftsentwick- lung des Konzerns auch Fragen des Risikomanagements zu erörtern. Die Interne Revision kontrolliert die Einhaltung gesetz- licher Rahmenbedingungen und Unternehmensstandards mit zielgerichteten Prüfungen und initiiert bei Bedarf entsprechende Maßnahmen. Rechnungslegungsgrundsätze. Die Rechnungslegung des Daimler-Konzerns erfolgt nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europä- ischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315a Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechlichen Vorschriften. Nähere Erläuterungen zu den IFRS sind im Finanzteil dieses Geschäftsberichts dargestellt (vgl. Anmerkung 1 des Konzernan- hangs). Der Jahresabschluss der Daimler AG, also der Konzern- muttergesellschaft, wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Beide Abschlüsse werden von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft geprüft. Transparenz. Im Rahmen unserer umfassenden Investor Relations-Tätigkeit stehen wir in enger Verbindung mit unseren Anteilseignern. Wir unterrichten Aktionäre, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlich- keit regelmäßig über die Lage sowie über wesentliche geschäft- liche Veränderungen des Unternehmens (vgl. S. 24 f.). Wir haben eine Übersicht aller wesentlichen im Geschäftsjahr 2010 veröffentlichten Informationen auf unsere Internetseite unter www.daimler.com/ir/jahrdok10 eingestellt. Ungeachtet der Beendigung der Registrierung der Daimler-Aktien bei der US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) und der Beendigung der Notierung an der New York Stock Exchange im Berichtsjahr wird die Gesellschaft in ihrer Finanzberichterstattung ein hohes Maß an Transparenz beibehalten. Fair Disclosure. Wir stellen sämtliche neuen Tatsachen, die Finanzanalysten und institutionellen Investoren mitgeteilt werden, allen Aktionären und auch der interessierten Öffentlich- keit zeitgleich zur Verfügung. Werden Informationen im Ausland aufgrund der jeweiligen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht, stellen wir diese auch im Inland in der Original- fassung oder in englischer Sprache unverzüglich zur Verfügung. Um eine zeitnahe Information sicherzustellen, nutzt Daimler das Internet und zusätzlich andere Kommunikationswege. Finanzkalender. In einem Finanzkalender werden die Termine wesentlicher Veröffentlichungen (z.B. Geschäftsbericht, Zwischenberichte) und der Termin der Hauptversammlung frühzeitig bekannt gegeben. Der Finanzkalender ist auf der hinteren Umschlagseite dieses Geschäftsberichts abgedruckt und im Internet unter www.daimler.com/ir/termine abrufbar. Integrität Verhaltensrichtlinie. Die 1999 in Kraft gesetzte und 2003 überarbeitete Verhaltensrichtlinie setzt für sämtliche Mitarbeiter weltweit verbindliche Verhaltensregeln fest. Die Richtlinie defi- niert unter anderem das Verhalten im internationalen Geschäfts- verkehr und im Fall auftretender Interessenkonflikte, Fragen der Gleichbehandlung, die Ächtung von Korruption, die Rolle der internen Kontrollsysteme sowie den Anspruch auf Einhaltung gesetzlicher Normen und sonstiger interner und externer Regelungen. Bestandteil der Verhaltensrichtlinie sind auch die »Grundsätze zur sozialen Verantwortung«. Wir bekennen uns darin zu den international anerkannten Menschen- und Arbeitneh- merrechten. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die strikte Beachtung der Verhaltensrichtlinie, deren Wortlaut im Internet unter www.daimler.com/dai/richtlinien zur Verfügung steht. Code of Ethics. Im Juli 2003 haben wir einen »Code of Ethics« verabschiedet. Dieser Kodex richtet sich an die Mitglieder des Vorstands sowie an Personen mit besonderer Verantwortung für die Inhalte der Finanzberichterstattung. Die darin enthaltenen Vorschriften sind darauf ausgerichtet, Fehlverhalten der ange- sprochenen Personen zu vermeiden und ethisches Verhalten sowie eine vollständige, angemessene, genaue, zeitgerechte und verständliche Veröffentlichung von Unternehmensinformationen zu fördern. Auch der Wortlaut des Code of Ethics steht im Inter- net unter www.daimler.com/dai/richtlinien zur Verfügung.