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Report Investor: Daimler Benz AG - Geschäftsbericht 2010

Konzernabschluss | Konzernanhang | 205 Mit rechtskräftiger Entscheidung vom November 2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ehemaligen Daimler- Benz AG und der ehemaligen AEG AG aus 1988 vorgesehene Abfindungsverhältnis sowie die ebenfalls dort geregelte Ausgleichszahlung für entgangene AEG-Dividenden zu Gunsten der ehemaligen AEG-Aktionäre nachgebessert. In diesem Zusammenhang wurden 1,5 Mio. eigene Aktien, entsprechend einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 4 Mio. € bzw. 0,15% im Berichtszeitraum zum Preis von insgesamt 40 Mio. € durch Ausübung eines Termingeschäftes erworben. Dieses Termingeschäft war ohne eine Verpflichtung zum Erwerb von Aktien mit Blick auf das oben genannte Spruchverfahren abgeschlossen worden. Insgesamt wurden im Jahr 2010 Ansprüche ehemaliger AEG-Aktionäre durch Verwendung von 3,1 Mio. eigene Aktien im Gegenwert von 108 Mio. € beglichen. Davon wurden 1,2 Mio. Aktien, entsprechend einem anteiligen Betrag von 3 Mio. € bzw. 0,11% des Grundkapitals im Geschäfts- jahr 2010 über die Börse veräußert, um den Erlös von insge- samt 44 Mio. € zur Erfüllung von Barausgleichsansprüchen der ehemaligen AEG Aktionäre aus dem Spruchverfahren zu verwenden. Die weiteren 1,9 Mio. Aktien, entsprechend einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 6 Mio. € bzw. 0,19%, wurden in Erfüllung der Ansprüche auf Lieferung zusätzlicher Daimler-Aktien an ehemalige AEG-Aktionäre übertragen. Zum 31. Dezember 2010 befinden sich noch 0,2 Mio. Aktien, entsprechend einem anteiligen Betrag von 1 Mio. € bzw. 0,02% des Grundkapitals, die bereits auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. April 2008 erworben worden waren, im Bestand der Daimler AG. Belegschaftsaktienprogramme. Im Jahr 2010 hat Daimler im Zusammenhang mit Belegschaftsaktienprogrammen 0,4 Mio. Daimler Aktien erworben und an Mitarbeiter ausgegeben. Im Jahr 2009 wurden weder Daimler-Aktien erworben noch an Mitarbeiter ausgegeben. Genehmigtes Kapital. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. April 2008 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grund- kapital der Daimler AG in der Zeit bis zum 8. April 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bareinlage um bis zu 500 Mio. € sowie darüber hinaus gegen Sacheinlage um bis zu 500 Mio. € zu erhöhen (Genehmigte Kapitalia I und II) und unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals wurde das Grundkapital der Daimler AG im März 2009 von rund 2.768 Mio. € um einen Betrag von rund 276 Mio. € auf rund 3.044 Mio. € gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durch Ausgabe von rund 96,4 Mio. neuen auf den Namen lautenden Stückaktien an eine mittelbare Tochtergesellschaft der Aabar Investments PJSC, Abu Dhabi (Aabar) erhöht. Angefallene Transaktionskosten von 7 Mio. € (nach Steuern) wurden mit der Kapitalrücklage verrechnet. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2009 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, das Grundkapital der Daimler AG bis zum 7. April 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder gegen Sacheinlage ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 1.000 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009). Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. In diesem Zusammenhang hat die Hauptversammlung ferner beschlossen, die im Jahr 2008 genehmigten Kapitalia I und II für die Zeit ab Wirksamwerden des neu geschaffenen Genehmigten Kapitals 2009 aufzuheben, soweit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung noch nicht von ihnen Gebrauch gemacht worden war. Bedingtes Kapital. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14. April 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. April 2015 ein- oder mehrmals Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu 10 Mrd. € mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldver- schreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Daimler AG mit einem an- teiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 500 Mio. €, nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihe- bedingungen, zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der Daimler AG begeben werden. Dementsprechend wurde das Grundkapital um bis zu 500 Mio. € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Stock-Option-Pläne. Zum 31. Dezember 2010 waren 11 Mio. Optionen mit Bezugsrechten auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt 32 Mio. € aus den Stock- Option-Plänen noch nicht ausgeübt. Dividende. Nach dem deutschen Aktiengesetz bemessen sich die an die Aktionäre ausschüttbaren Dividenden nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Daimler AG (Einzel- abschluss) ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 der Daimler AG 1.971 Mio. € (1,85 € je dividendenberechtigter Stückaktie) an die Aktionäre auszuschütten.