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Report Investor: Daimler Benz AG - Geschäftsbericht 2010

In seiner Dezembersitzung hat der Aufsichtsrat die Geschäfts­ ordnung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse aktualisiert und gemäß § 161 AktG die Entsprechenserklärung 2010 zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 verabschiedet. Wichtiger Garant für eine effektive Zusammenarbeit im Aufsichtsrat ist nicht nur die im Vordergrund stehende sachliche Expertise, sondern auch eine der Größe und der Internationalität des Unter­ nehmens angemessene Vielfalt der Mitglieder in Bezug auf Geschlecht, ethnische Herkunft oder andere persönliche Merk­ male. Der Aufsichtsrat der Daimler AG wird daher bei künftigen Wahlvorschlägen zum Aufsichtsrat auf Ausgewogenheit, insbe­ sondere in Bezug auf das Geschlecht, achten und betrachtet dies als Beitrag zur Stärkung des Führungsanspruchs von Daimler in der Automobilindustrie. Eine Richtschnur für die Ausgewo­ genheit in Bezug auf das Geschlecht bildet dabei die Zielsetzung des Unternehmens, bis zum Jahr 2020 einen Frauenanteil von 20% an den leitenden Führungskräften zu erreichen. In jeder Aufsichtsratssitzung gab es eine sogenannte Executive Session, in der die Mitglieder des Aufsichtsrats die Möglichkeit hatten, Themen in Abwesenheit der Vorstandsmitglieder zu besprechen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2010 eine extern mode­ rierte Effizienzüberprüfung durchführen lassen und erfüllt damit die Anforderung zur Durchführung einer regelmäßigen Effizenz­ prüfung im Sinne seiner Geschäftsordnung und des Deutschen Corporate Governance Kodex. Aufsichtsratsmitglieder der Daimler AG sind verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte dem Gesamtgremium gegenüber offen­ zulegen und sich nicht an der Behandlung von Themen zu beteiligen, die zu einem Interessenkonflikt führen können. Im Geschäftsjahr 2010 hat es in diesem Zusammenhang keine Hinweise auf poten­ zielle Interessenkonflikte gegeben. Das mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. April 2010 ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrats Arnaud Lagardère konnte aufgrund dringender anderweitiger Verpflichtungen nur an weniger als der Hälfte der Sitzungen zwischen dem Beginn des Geschäftsjahres und seinem Ausscheiden teilnehmen. Bericht über die Arbeit der Ausschüsse Der Präsidialausschuss ist im vergangenen Geschäftsjahr zu drei Sitzungen zusammengekommen. Dabei behandelte er insbe­ sondere Corporate Governance Themen und Vergütungsfragen sowie Personalangelegenheiten des Vorstands. Wie in den Vor­ jahren waren Compliance­Ziele Teil der individuellen Zielverein­ barungen der Vorstandsmitglieder. Der Prüfungsausschuss trat im Jahr 2010 zu sieben Sitzungen zusammen. Einzelheiten sind dem gesonderten Bericht dieses Ausschusses zu entnehmen (vgl. S. 150 f.). Der Nominierungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2010 in einer Sitzung eine Empfehlung für den Wahlvorschlag des Auf­ sichtsrats zur Wahl eines Anteilseignervertreters in den Aufsichts­ rat der Daimler AG erarbeitet. Der Wahlvorschlag wurde auf der Basis der Festlegungen zur Struktur, zur Ausrichtung und zum Qualifikationsprofil der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sowie unter Berücksichtigung von Corporate Governance Anfor­ derungen erarbeitet. Der nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz obligatorische Vermittlungsausschuss hatte wie in den Vorjahren auch im Geschäftsjahr 2010 keinen Anlass, tätig zu werden. Die Ausschussvorsitzenden unterrichteten die Mitglieder des Aufsichtsrats über die Aktivitäten der Ausschüsse und etwaige Entscheidungen kontinuierlich in der jeweils nächsten Aufsichts­ ratssitzung. Personalia des Aufsichtsrats. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. April 2010 schied der Anteilseignervertreter Arnaud Lagardère aus dem Aufsichtsrat der Daimler AG aus. Auf Vorschlag des Aufsichtsrats wurde Dr. Paul Achleitner mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats beruhte auf einer Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und einem entsprechenden Beschluss der Anteils­ eignervertreter. 18