01 Lagebericht Risikobericht 67 Zum 31. Dezember 2009 betrug unser Nettotransferrisikoengagement gegenüber Emerging-Markets-Ländern (ohne unwiderrufliche Kreditzusagen und Engagements gegenüber Filialen von Banken aus Nicht-Emerging- Markets-Ländern) 14,8 Mrd € und blieb damit nahezu unverändert gegenüber dem 31. Dezember 2008. Diese Entwicklung war in erster Linie auf höhere kreditbezogene Ausreichungen gegenüber dem Mittleren Osten, Lateinamerika und Asien (ohne Japan) zurückzuführen, die jedoch durch Reduzierungen gegenüber Ost- europa sowie durch Rückgänge in den Forderungen aus OTC-Derivaten gegenüber nahezu allen Regionen kompensiert wurden. Problemkredite Unsere Problemkredite bestehen in erster Linie aus wertgeminderten Krediten. Unser Kreditrisikomanage- ment beurteilt regelmäßig, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines Kredits oder einer Gruppe von Krediten vorliegen. Ein Kredit oder eine Gruppe von Krediten gilt als wertgemindert und ein Wertminde- rungsverlust als entstanden, wenn: — objektive Hinweise auf eine Wertminderung infolge eines Verlustereignisses vorliegen, das nach der erst- maligen Erfassung des Finanzinstruments bis zum Bilanzstichtag eingetreten ist („Verlustereignis“); — das Verlustereignis einen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cashflows des finanziellen Ver- mögenswerts oder der Gruppe finanzieller Vermögenswerte hatte und — eine verlässliche Schätzung des Verlustbetrags vorgenommen werden kann. Der Wertminderungsverlust wird in der Regel auf Basis der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwen- dung des ursprünglichen Effektivzinssatzes des Kredits ermittelt. Bei notleidenden Krediten im Prozess der Restrukturierung (zur Definition siehe nächste Seite) wird der ursprüngliche Effektivzinssatz vor einer Anpas- sung der Konditionen angewendet. Während wir die Wertminderungen für unsere Firmenkreditengagements individuell bewerten, nehmen wir in unserem Konsumentenkreditengagement eine kollektive Beurteilung der Wertminderung der Kredite vor. Die zweite Komponente unserer Problemkredite umfasst nicht wertgeminderte Problemkredite, für die kein Wertminderungsverlust festgestellt wurde, bei denen jedoch entweder das Management aufgrund bekannter Informationen über mögliche Kreditprobleme der Kreditnehmer erheblich daran zweifelt, dass diese ihre ver- traglichen Rückzahlungsvereinbarungen erfüllen können, oder Kredite, die 90 Tage oder mehr überfällig sind, bei denen aber noch Zinsen abgegrenzt werden.
