Report-Investor: Deutsche Bank AG - Geschäftsbericht 2009

01 Lagebericht Internes Kontrollsystem im Hinblick auf die Rechnungslegung 107 Wie jedes interne Kontrollsystem kann das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist und betrieben wird, nur eine angemessene, jedoch keine absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der entsprechenden Ziele geben. Im Rahmen des IKSRL durchgeführte Kontrollen, aufgesetzte Prozesse oder eingerichtete Systeme können daher grundsätzlich nicht allen Fehlern oder Betrugsfällen vorbeugen. Darüber hinaus ist bei der Einrichtung eines IKSRL die Wirtschaftlichkeit zu beachten, das heißt, der Nutzen von Kontrollen ist im Verhältnis zu den anfallenden Kosten zu beurteilen. Aufgrund der inhärent eingeschränkten Wirksamkeit eines Systems von internen Kontrollen kann eine Beurtei- lung der Wirksamkeit von Kontrollen keine absolute Sicherheit geben, dass sämtliche Fehler im Kontroll- system oder eventuelle Betrugsfälle in der Bank aufgedeckt wurden. Organisation des internen Kontrollsystems In das interne Kontrollsystem eingebundene Funktionen Da die Führung der Handelsbücher die Grundlage für die Abschlüsse bildet, werden im Rahmen des IKSRL Kontrollen von allen Geschäftsbereichen sowie den Infrastrukturfunktionen durchgeführt, die die Verläss- lichkeit der Handelsbücher sicherstellen. Aus diesem Grund sind an der Ausführung des rechnungslegungs- bezogenen internen Kontrollsystems zahlreiche Mitarbeiter beteiligt, die überwiegend in den nachstehenden Funktionen tätig sind: Finance, Group Technology and Operations, Legal, Risk and Capital sowie Tax. Finance ist für die regelmäßige Erstellung der Abschlüsse verantwortlich und operiert unabhängig von den Geschäftsbereichen. Im Bereich Finance sind verschiedene Abteilungen für Kontrollen verantwortlich, die den übergreifenden Prozess der Konzernabschlusserstellung unterstützen: — Für bestimmte Geschäftsbereiche oder Konzerngesellschaften verantwortliche Mitarbeiter von Finance stellen durch Validierungs- und Kontrollmaßnahmen sicher, dass die Finanzdaten den Qualitätsanfor- derungen entsprechen. Sie stehen in engem Kontakt mit dem Management des betreffenden Geschäfts- bereichs, der Infrastrukturfunktionen oder der Konzerngesellschaften und adressieren auf Basis ihres Fach- wissens bei Produkten und Transaktionen eventuelle Schwächen in der Finanzberichterstattung. Darüber hinaus validieren sie Bewertungsanpassungen und andere auf Schätzungen basierende Anpassungen. Sie überprüfen ferner die Durchführung von Kontrollen über einzelne Transaktionen und Kontensalden. Für die betreffende Gesellschaft beziehungsweise den Geschäftsbereich verantwortliche Mitarbeiter stimmen ihre jeweiligen Sichtweisen miteinander ab und zeichnen die Einzelabschlüsse der Gesellschaf- ten frei. — Finance Group verantwortet die Konzernberichterstattung, einschließlich der Erstellung konzernweiter Finanz- und Managementinformationen, Prognosen und Planung sowie der Risikoberichterstattung. Finance Group legt den Zeitplan für die Berichterstattung fest, aggregiert die Einzelabschlüsse der Gesellschaften, führt Konsolidierungsmaßnahmen durch, eliminiert konzerninterne Transaktionen und überwacht die ord- nungsgemäße Umsetzung und Genehmigung von Korrekturprozessen. Kommentare der Geschäftsleitung, von Mitgliedern des SOx and Disclosure Steering Committee und von externen Beratern zu Inhalt und Darstellung werden von Finance Group bei der Erstellung der Konzernberichte berücksichtigt und ver- arbeitet.

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