Report-Investor: Deutsche Bank AG - Geschäftsbericht 2009

17 Fundament für langfristigen Erfolg Wirkungsvolle Corporate Governance, die hohen internationalen Standards entspricht, ist Teil unseres Selbstverständnisses. Die wesentlichen Grundlagen sind für uns vor allem das deutsche Aktiengesetz und der Deutsche Corporate Governance Kodex, der zuletzt im Juni 2009 aktualisiert wurde. Da unsere Aktie auch an der New Yorker Börse notiert ist, unterliegen wir zudem den betreffenden US­amerikanischen Kapitalmarkt­ gesetzen und Bestimmungen der Securities and Exchange Commission (SEC) sowie der New York Stock Exchange. Durch unsere Corporate Governance stellen wir eine verantwortungsbewusste sowie leistungsbezogene, auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle der Deutschen Bank sicher. Vier Elemente sind dafür kennzeichnend: gute Beziehungen zu den Aktionären, eine effektive Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, ein erfolgsorientiertes Vergütungssystem sowie eine transparente Rech­ nungslegung und frühzeitige Berichterstattung. Aktionäre Die Aktionäre sind per Gesetz an grundlegenden Unternehmensentscheidungen wie Satzungsänderungen, der Verwendung des Bilanzgewinns, der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien und wesentlichen Strukturveränderungen beteiligt. Außerdem können sie über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder ihr Votum abgeben. Die Deutsche Bank hat nur eine Gattung von Aktien, die je Stück eine Stimme verbriefen. Um unseren Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleich­ tern, setzen wir bei der Hauptversammlung elektronische Medien ein. Insbesondere können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Deutschen Bank via Internet erteilt werden. Vorstand Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung und kontrolliert die Kon­ zerngesellschaften. Er sorgt dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die unter­ nehmensinternen Richtlinien eingehalten werden. Die Mitglieder des Vorstands, die nicht zum Vorstand gehörenden Leiter der Kerngeschäftsfelder sowie der Leiter der Region Americas bilden zusammen das Group Executive Committee (GEC). Dieses Gremium analysiert die Entwicklung der Geschäftsbereiche, erörtert konzernstrategische Fragen und erarbeitet Empfehlungen für den Vorstand zur abschließenden Entscheidung. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Er bestellt die Vorstandsmitglieder und plant gemeinsam mit dem Vorstand langfristig deren Nachfolge. Grundlegende Entscheidungen, welche die Bank betreffen, benötigen seine Zustimmung. Der Aufsichtsrat legt die Informations­ und Berichtspflichten des Vorstands fest. Er hat neben dem gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss einen Präsidial­, einen Prüfungs­, einen Risiko­ sowie einen Nominierungsausschuss einge­ richtet. 01 Der Deutsche Bank-Konzern Corporate Governance

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