Report-Investor: Deutsche Bank AG - Geschäftsbericht 2009

02 Konzernabschluss Konzernanhang 187 Die Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, erfordert Einschätzungen durch das Management. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen ökonomischer und finanzieller Unsicherheit wie zum Beispiel während der ge- genwärtigen Finanzkrise. In solchen Fällen verändern und entwickeln sich die erwarteten Cashflows schneller und sind weniger vorhersagbar. Zum 31. Dezember 2009 betrug die Risikovorsorge im Kreditgeschäft 2.630 Mio € (2008: 1.076 Mio €, 2007: 612 Mio €). Die Bestimmung der notwendigen Wertberichtigungen für Kredite, die für sich gesehen bedeutsam sind, erfordert oftmals erhebliche Einschätzungen durch das Management hinsichtlich verschiedener Einflussfakto- ren wie zum Beispiel lokale wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die finanzielle Performance des Kontrahen- ten sowie der Wert gehaltener Sicherheiten, für die es keinen leicht zugänglichen Markt gibt. In bestimmten Fällen, etwa bei bestimmten Leveraged Loans, wird zur Beurteilung der Wertminderung der Unternehmens- wert des Kreditnehmers ermittelt. Dies erfordert erhebliche Einschätzungen durch das Management in Hin- blick auf den Verkaufszeitpunkt und den Marktwert des kreditnehmenden Unternehmens. Der tatsächliche Betrag der zukünftigen Cashflows sowie deren zeitlicher Anfall können von den vom Management verwende- ten Schätzungen abweichen und folglich dazu führen, dass die tatsächlichen Verluste von den berichteten Wertminderungen abweichen. Die Wertberichtigung für Portfolios kleinerer homogener Kredite wie beispielsweise Kredite an Privatpersonen und kleine Unternehmen im Privatkunden- und Retailgeschäft sowie für Kredite, die für sich gesehen bedeut- sam sind, für die aber kein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt, wird auf kollektiver Basis ermittelt. Die kollektiv ermittelte Wertberichtigung wird auf Portfolioebene mithilfe von statistischen Modellen ermittelt, in die zahlreiche Einschätzungen und Beurteilungen einfließen. Der Konzern überprüft die Modelle und deren zugrunde liegende Daten und Annahmen in regelmäßigen Zeitabständen. Diese Überprüfung be- rücksichtigt unter anderem die Ausfallwahrscheinlichkeit, erwartete Rückflüsse von Verlusten sowie Beurtei- lungen hinsichtlich der Fähigkeit ausländischer Kreditnehmer zum Transfer von Fremdwährung zur Erfüllung ihrer Rückzahlungsverpflichtungen. Eine weiter gehende Erläuterung der zur Bestimmung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft angewandten Methoden ist in Note [1] enthalten. Wir verweisen außerdem auf Note [18]. Wertminderungen (Impairment) sonstiger finanzieller Vermögenswerte Nach der Equitymethode bilanzierte Beteiligungen und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögens- werte werden quartalsweise auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Überprüfung erfolgt öfter, wenn Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen darauf hindeuten, dass sich der Wert dieser Vermögenswerte vermin- dert haben könnte. Wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung einer Beteiligung an einem assoziierten oder gemeinschaftlich geführten Unternehmen vorliegen, wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt, in- dem der erzielbare Betrag der Beteiligung, der dem jeweils höheren Wert aus dem Nutzungswert und dem Fair Value abzüglich Verkaufskosten entspricht, mit deren Bilanzwert verglichen wird. Für Eigenkapitaltitel, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert wurden, stellt ein signifikanter oder dauerhafter Rückgang des Fair Value der Investition unter die Anschaffungskosten einen objektiven Wertmin- derungshinweis dar. Hierzu können bestimmte Bedingungen in einer Branche oder einer geografischen Re- gion beziehungsweise bestimmte Informationen zur Finanzlage des Unternehmens wie zum Beispiel eine Ratingherabstufung gehören. Für Schuldtitel, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

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