02 Konzernabschluss Anhangangaben zur Bilanz 257 um einen Antrag auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von etwa 2,0 Mrd € samt Zinsen als Entschädi- gung für behauptete Schäden, die zwei Unternehmen der ehemaligen Kirch-Gruppe angeblich aufgrund der Äußerung von Dr. Breuer erlitten hätten. Am 31. März 2009 hat das Landgericht München I die Klage in erster Instanz vollständig abgewiesen. Der Kläger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nach Meinung der Deutschen Bank besteht für solche Ansprüche mangels einer entsprechenden Vertragsbeziehung zu irgend- einer dieser Gesellschaften keine Grundlage. Im Übrigen sind weder die Kausalität für Grund und Höhe des geltend gemachten Schadens noch die wirksame Abtretung der behaupteten Ansprüche an die KGL Pool GmbH ausreichend dargelegt worden. Asset-backed Securities. Die Deutsche Bank AG und einige ihrer Tochtergesellschaften (zusammen die „Deutsche Bank“) haben Vorladungen und Informationsanfragen von Aufsichtsbehörden und Regierungs- behörden erhalten, die sich auf die Aktivitäten der Deutschen Bank bei der Gewährung, dem Erwerb, der Ver- briefung, dem Verkauf von und dem Handel mit Asset-backed Securities (verzinslichen strukturierten Wert- papieren, die mit Forderungsrechten besichert sind), Asset-backed Commercial Paper und Kreditderivaten, einschließlich, unter anderem, Residential Mortgage-backed Securities (verzinslicher strukturierter Wertpapiere, die mit Grundpfandrechten auf Wohnimmobilien besichert sind), Collateralized Debt Obligations und Credit Default Swaps, beziehen. Die Deutsche Bank kooperiert in Bezug auf diese Vorladungen und Informations- anfragen in vollem Umfang mit den Behörden. Ferner ist die Deutsche Bank hinsichtlich des Geschäfts mit Residential Mortgage-backed Securities Beklagte in diversen zivilrechtlichen Verfahren (darunter als Sam- melklagen bezeichnete Verfahren) sowohl nach Bundesrecht als auch dem Recht einzelner Bundesstaaten sowie allgemeiner Rechtsgrundsätze (Common Law) in Einzelstaaten. Zu diesen Verfahren gehören (1) ein als Sammelklage bezeichnetes Verfahren bei dem California Superior Court in Los Angeles County, das sich auf die Rolle der Deutsche Bank-Tochtergesellschaft Deutsche Bank Securities Inc. (die „DBSI“) und anderer Finanzinstitute als Platzeure bestimmter von der Countrywide Financial Corporation („Countrywide“) oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen begebener Wertpapiere bezieht, sowie ein als Sammelklage bezeichnetes Verfahren bei dem United States District Court for the Central District of California, das sich auf die Rolle der Deutsche Bank-Tochtergesellschaft Deutsche Bank Securities Inc. (die „DBSI“) und anderer Finanzinstitute als Platzeure bestimmter Mortgage Pass-through Certificates von der Countrywide bezieht; (2) ein als Sammelklage bezeichnetes Verfahren bei dem United States District Court for the Southern District of New York, das sich auf die Rolle der DBSI und anderer Finanzinstitute als Platzeure bestimmter von ver- bundenen Unternehmen der Novastar Mortgage Funding Corporation begebener Mortgage Pass-through Certificates bezieht; (3) ein als Sammelklage bezeichnetes Verfahren bei dem United States District Court for the Southern District of New York, das sich auf die Rolle der DBSI und anderer Finanzinstitute als Platzeure bestimmter von verbundenen Unternehmen der IndyMac MBS, Inc. begebener Mortgage Pass-through Certificates bezieht; (4) ein als Sammelklage bezeichnetes Verfahren bei dem United States District Court for the Northern District of California, das sich auf die Rolle der DBSI und anderer Finanzinstitute als Platzeure bestimmter von verbundenen Unternehmen der Wells Fargo Asset Securities Corporation begebener Mortgage Pass-through Certificates bezieht; und (5) ein als Sammelklage bezeichnetes Verfahren bei dem New York Supreme Court in New York County, das sich auf die Rolle etlicher Finanzinstitute, darunter auch der DBSI als Platzeur verschiedener Mortgage Pass-through Certificates bezieht, welche von verbundenen
