Report-Investor: Deutsche Bank AG - Geschäftsbericht 2009

02 Konzernabschluss Zusätzliche Anhangangaben 297 [37] Geschäfte mit nahestehenden Dritten Dritte Parteien gelten als nahestehend, sofern eine Partei die andere mittelbar oder unmittelbar kontrolliert oder maßgeblichen Einfluss auf deren geschäftliche oder operative Entscheidungen ausüben kann. Zu den nahestehenden Dritten des Konzerns gehören — Personen in Schlüsselpositionen, deren nahe Familienangehörige sowie Gesellschaften, die von diesen Personen oder deren nahen Familienangehörigen kontrolliert oder maßgeblich beeinflusst werden oder an denen dieser Personenkreis bedeutende Stimmrechte hält, — Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen und — Pensionspläne für Deutsche Bank-Mitarbeiter, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommen werden. Der Konzern unterhält Geschäftsbeziehungen mit einer Reihe von nahestehenden Dritten. Geschäfte mit diesen Dritten werden im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs durchgeführt und es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen – einschließlich Zinssätzen und Sicherheiten – wie für im selben Zeitraum getätigte vergleichbare Geschäfte mit Dritten. Diese Geschäfte waren nicht mit ungewöhnlich hohen Einbringlichkeits- risiken oder anderen ungünstigen Eigenschaften behaftet. Geschäfte mit Personen in Schlüsselpositionen Personen in Schlüsselpositionen sind Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkei- ten der Deutschen Bank direkt oder indirekt zuständig und verantwortlich sind. Der Konzern zählt die Mitglie- der des Vorstands und des Aufsichtsrats für Zwecke des IAS 24 zu Personen in Schlüsselpositionen. Die folgende Tabelle zeigt den Personalaufwand für die Personen in Schlüsselpositionen. Am 31. Dezember 2009 hat der Konzern Kredite und Zusagen in Höhe von 9 Mio € an Personen in Schlüssel- positionen vergeben und Einlagen in Höhe von 21 Mio € von Personen in Schlüsselpositionen erhalten. Daneben bietet der Konzern Personen in Schlüsselpositionen und deren nahen Familienangehörigen Bank- dienstleistungen wie zum Beispiel Zahlungsverkehrs- und Kontoführungsdienstleistungen sowie Anlagebe- ratung an. in Mio € 2009 2008 2007 Kurzfristig fällige Leistungen 22 9 30 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3 3 4 Andere langfristig fällige Leistungen – – – Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – – – Aktienbasierte Vergütungen 7 8 8 Insgesamt 32 20 42

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