03 Bestätigungen Bericht des Aufsichtsrats 317 Herr Dr. Börsig nahm an den Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats, des Prüfungsausschus- ses und des Präsidialausschusses hinsichtlich der Untersuchungen über Vorgänge im Bereich Corporate Security sowie damit zusammenhängender Mandatierungen von externen Beratern nicht teil, soweit diese Untersuchungen seine Person betrafen. Die jeweiligen Sitzungen des Aufsichtsrats und des Präsidialaus- schusses wurden von der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Frau Ruck oder von Herrn Todenhöfer geleitet. An der Sitzung des Präsidialausschusses vom 27. April 2009 nahm Herr Dr. Börsig zeitweise wäh- rend der Erörterungen zur Nachfolgeplanung von Herrn Dr. Ackermann nicht teil. Die Sitzung wurde insoweit von Herrn Todenhöfer geleitet. An der Beschlussfassung des Präsidialausschusses zur Unterstützung von aktiven und ehemaligen Organmitgliedern durch Zentralabteilungen der Bank im Zusammenhang mit Manda- ten und Aufgaben im Interesse der Bank hat Herr Dr. Börsig nicht teilgenommen. Außerdem nahm er an den Beratungen und Beschlussfassungen des Präsidialausschusses nicht teil, die die Abwicklung der Aktien- zuteilung aus DB Equity Units und DB Restricted Equity Units an aktive und frühere Mitglieder des Vorstands betrafen. Die Beschlüsse wurden ohne seine Mitwirkung gefasst. Herr Dr. Eick nahm an der Abstimmung und der Diskussion hinsichtlich des Erwerbs von Sal. Oppenheim wegen eines möglichen Interessenkonflikts nicht teil. Gelegentlich bestanden bei einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern latente Interessenkonflikte. So waren zum Beispiel im Berichtszeitraum Frau Förster und Frau Ruck als Arbeitnehmervertreter auch Mitglied des Auf- sichtsrats der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Sie haben an Beratungen zu den entspre- chenden Themen, die zum Teil auch in den Ausschüssen stattfanden, denen sie nicht angehörten, nicht teil- genommen. Besonderer weiterer Maßnahmen im Hinblick auf diese latenten und lediglich punktuellen Inte- ressenkonflikte bedurfte es nicht. Rechtsstreitigkeiten Der Aufsichtsrat informierte sich wie in den Vorjahren regelmäßig über wichtige Rechtsstreitigkeiten und beriet über die weitere Vorgehensweise. Hierzu zählen die Anfechtungs- und Auskunftsklagen im Zusammenhang mit den Hauptversammlungen 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 sowie die Verfahren Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank und gegen Dr. Breuer. Die am 29. Mai 2008 durch die Hauptversammlung erfolgte Wahl der Anteilseignervertreter wurde von mehreren Aktionären angefochten. Das Verfahren befindet sich in zweiter Instanz. Eine rechtskräftige Entscheidung steht noch aus. Die Wahl der Anteilseignervertreter durch die Hauptversammlung am 10. Juni 2003 wurde, wie in den Vor- instanzen, vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz am 16. Februar 2009 bestätigt. Darüber hinaus ließen wir uns fortlaufend im Aufsichtsrat sowie im Detail im Prüfungs- und Risikoausschuss über bedeutende Rechtsstreitigkeiten berichten.
