Report-Investor: Deutsche Börse AG - Geschäftsbericht 2009

Konzernanhang 139 Die Mitarbeiter des Clearstream-Teilkonzerns in Luxemburg nehmen an separaten leistungsorientierten Pensionsplänen teil. Der leistungsorientierte Pensionsplan zu Gunsten der luxemburgischen Mitarbeiter des Teilkonzerns Clearstream wird durch Barzahlungen an eine „association d’épargne pension“ (ASSEP) gemäß luxem- burgischem Recht finanziert. Die Beiträge müssen nicht die gesamten Rückstellungen gemäß IAS 19 abdecken, wohl aber die Pensionsrückstellungen nach luxemburgischem Recht. Die Gruppe Deutsche Börse bedient sich zur Deckung der Pensionsverpflichtungen teilweise externer Fonds. Der jährliche Nettoversorgungsaufwand wird mit den erwarteten Erträgen des Planvermögens der Fonds verrechnet. Die leistungsorientierten Verpflichtungen werden mit dem Marktwert des Planvermö- gens unter Berücksichtigung noch nicht erfasster versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste sowie noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands verrechnet. Ferner sind die Pensions- verpflichtungen der Gruppe Deutsche Börse zum Teil durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Der Rückkaufswert dieser Rückdeckungsversicherung ist unter den sonstigen langfristigen Vermögens- werten ausgewiesen. Die Mitarbeiter der STOXX Ltd. nehmen an einem separaten leistungsorientierten Pensionsplan teil. Die Mitarbeiter sind in einer Versorgungskasse der SIX Swiss Exchange AG bei der PREVAS Sammelstiftung, Zürich, versichert. Das auf die Mitarbeiter der STOXX Ltd. entfallende Vermögen dieser Versorgungskasse ist als Planvermögen gemäß IAS 19 berücksichtigt. Für Mitarbeiter, die in Deutschland, Luxemburg, der Schweiz, Tschechien, Großbritannien oder den USA arbeiten, bestehen beitragsorientierte Pläne („Defined Contribution Pension Plans“). Zudem werden Zuschüsse zu den privaten Rentenversicherungsfonds der Mitarbeiter bezahlt. Andere langfristige fällige Leistungen an Arbeitnehmer und Vorstände (Erwerbsunfähigkeitsrente, Über- gangsgelder und Hinterbliebenenversorgung) werden ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste und ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand werden gemäß IAS 19.127 in voller Höhe sofort erfasst. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn die Gruppe aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwär- tige Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe dieser Verpflichtung möglich ist. Die Höhe der Rückstellung entspricht der bestmöglichen Schätzung der Ausgabe, die nötig ist, um die Verpflichtung zum Bilanzstichtag zu erfüllen. Eine Rückstellung für Restrukturierung wird nur dann angesetzt, wenn ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan vorliegt und bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde, dass die Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dies kann durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Be- standteile den Betroffenen gegenüber erfolgen. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Group Share Plan), Aktienoptionsprogramm und Aktientantieme- programm (ATP) Der Group Share Plan, das Aktienoptionsprogramm und das Aktientantiemeprogramm werden gemäß IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“ bilanziert. Group Share Plan Im Rahmen des Group Share Plan werden Aktien zu einem Abschlag gegenüber dem Marktpreis ge- währt. Die Aufwendungen für diesen Abschlag werden zum Zeitpunkt der Gewährung erfolgswirksam erfasst. Für die gewährten Optionen gelten die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für anteils- basierte Vergütungstransaktionen, bei denen die Deutsche Börse AG die Wahl zwischen Barausgleich

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