Report-Investor: Deutsche Börse AG - Geschäftsbericht 2009

Konzernanhang 159 Markenname ISE Der Markenname ISE ist als Markenname registriert und entspricht daher dem IFRS-Kriterium für einen vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennten Ansatz. Der Vermögenswert wird gemäß Ergebnis der Kauf- preisallokation vom Dezember 2007 über einen Zeitraum von zehn Jahren linear abgeschrieben. Da auch hier keine vom ISE-Teilkonzern unabhängigen Cashflows erzeugt werden, ist auch der Markenname dem ISE-Teilkonzern als Zahlungsmittel generierender Einheit zugeordnet. Zum Bilanzstichtag wurde für den Markennamen der ISE ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 5,4 Mio.€ erfasst. Andere immaterielle Vermögenswerte: STOXX Im Rahmen des Erwerbs der STOXX Ltd. wurden der Markenname STOXX, die Kundenbeziehungen des Unternehmens sowie Vereinbarungen über Wettbewerbsverbote (so genannte Non-Compete- Vereinbarungen) und sonstige immaterielle Vermögenswerte identifiziert, die der Zahlungsmittel generierenden Einheit STOXX Ltd. zugeordnet wurden. Markenname STOXX Die Änderungen im Konsolidierungskreis betreffen auch den Markennamen STOXX, dessen Fair Value im Rahmen der Kaufpreisallokation unter Anwendung der Relief-from-Royalty-Methode geschätzt wurde. Der Markenname STOXX umfasst den Markennamen an sich, die Index-Methodologien sowie die Inter- netdomänen, da diese üblicherweise nicht getrennt voneinander übertragen werden. Da der Markenna- me registriert ist, entspricht er dem IFRS-Kriterium für einen vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennten Ansatz. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der Markenname STOXX eine zeitlich begrenzte Nutzungs- dauer aufweist. Kundenbeziehungen STOXX STOXX Ltd. verfügt über Beziehungen zu Kunden. Diese Kundenbeziehungen basieren auf unterschrie- benen Verträgen und erfüllen somit das Ansatzkriterium der Identifizierbarkeit getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert. Die Bewertung erfolgte auf Basis der Excess-Earnings-Methode. Non-Compete-Vereinbarungen STOXX Im Rahmen des Erwerbs der STOXX Ltd. wurden mit dem Veräußerer Wettbewerbsverbote für eine be- stimmte Zeitspanne vereinbart. Diese Vereinbarungen führen zu einem Wettbewerbsvorteil für STOXX, da sie es dem Erwerber erlauben, für einen begrenzten Zeitraum zu agieren, ohne dass der Veräußerer Indi- zes dupliziert und in einen direkten Wettbewerb tritt. In Abhängigkeit von der vereinbarten Zeitspanne werden die so erzielten immateriellen Vermögenswerte, die in der Position „Andere immaterielle Vermö- genswerte“ ausgewiesen sind, planmäßig abgeschrieben. Die Bewertung dieser Vereinbarungen erfolgte auf Basis der Incremental-Cash-Flow-Methode.

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