Report-Investor: Deutsche Börse AG - Geschäftsbericht 2009

43Erklärung zur Unternehmensführung /Corporate Governance-Bericht Vergütungsbericht Der folgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lage- berichts (siehe S. 62ff.). Die Berichterstattung folgt sowohl den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als auch dem Deutschen Rechnungslegungs Standard (DRS) 17„Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder“. Des Weiteren enthält der Bericht die Angaben, die nach den Erfordernissen des Handelsgesetz- buches (HGB) beziehungsweise der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu berücksichtigen sind. Vergütungssystem für den Vorstand – Grundlage guter Corporate Governance Die regelmäßige Überprüfung sowie die transparente und verständliche Darstellung des Vergütungssystems gehören für die Deutsche Börse AG zu den Grundlagen gelebter Corporate Governance. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat daher die Struktur des Vergütungssystems und wesentliche Bestandteile der einzelnen Verträge erörtert sowie – nach Vorbereitung durch den Personalausschuss – die Vergütung für den Vorstand beschlossen. Vor dem Hintergrund der jüngsten Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) und der Anpassungen des DCGK im Juni 2009 beschloss der Aufsichtsrat, im Detail zu prüfen, ob das Vergütungs- system mit den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex überein- stimmt. Die gründliche Überprüfung des Vergütungs- systems und seiner einzelnen Komponenten erfolgte zu- dem, um die Interessen sowohl der Aktionäre als auch des Unternehmens und dessen Vorstandsmitglieder zu berücksichtigen. Die Analyse und Überarbeitung erfolgte unter Einbeziehung unternehmensinterner Spezialisten und externer Berater. Das überarbeitete und weiterent- wickelte Vergütungssystem wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2010 verabschiedet und tritt rückwirkend ab 1. Januar 2010 in Kraft. Der Vorstand hat dem neuen Vergütungssystem im Grundsatz zuge- stimmt. Der Aufsichtsrat wird in der Hauptversammlung am 27. Mai 2010 über die Umsetzung berichten. Das für 2009 noch geltende Vergütungssystem für den Vorstand sieht folgende Regelungen vor: Leistungsbezug und Angemessenheit der Vorstands- vergütung Die jährlichen Bezüge der Vorstandsmitglieder der Deutsche Börse AG umfassen fixe und variable Komponenten. Krite- rien für die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands sind zum einen die Aufgaben jedes Vorstandsmitglieds und seine individuelle Leistung, zum anderen die Leistung des Gesamtvorstands, der Unternehmenserfolg sowie die wirt- schaftliche Lage und Perspektiven der Deutsche Börse AG. Der feste, erfolgsunabhängige Teil der Vorstandsvergütung (Fixum) besteht aus einem fixen monatlichen Gehalt. Die variablen Teile setzen sich aus einer leistungsorientierten Vergütung sowie Elementen mit längerfristiger Anreizwirkung zusammen (Aktientantiemeprogramm, ATP). Zudem haben die Mitglieder des Vorstands Pensionszusagen erhalten. Zusätzlich erhielt der Vorstand Leistungen, wie steuer- pflichtige Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung, eine steuerpflichtige Telefonpauschale und/oder den Anspruch zur Nutzung eines Dienstwagens. Diese sind in der Tabelle auf der nächsten Seite unter „Sonstige Bezüge“ zusammengefasst. Das Fixum wird als Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die leistungsbezogene, variable Vergütung wird jährlich festgelegt. Ihre Höhe hängt vom Erreichen unternehmensbezogener Ziele, wie der Umsetzung unter- nehmensübergreifender Projekte oder dem Erreichen bestimmter Kosten- oder Erlösziele, sowie vom Erreichen individueller Ziele der Vorstandsmitglieder ab. Darüber hinaus werden Faktoren wie analytische Fähigkeiten, Sozialkompetenz, Produktivität oder Führungsqualität berücksichtigt. Zwei Drittel der variablen Vergütung werden nach Ende des Geschäftsjahres in bar ausgezahlt und ein Drittel in das ATP eingestellt.

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