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Report Investor: Deutsche Börse AG - Geschäftsbericht 2010

Konzernlagebericht 125 den Derivategeschäften an relevanten oben erwähnten Märkten entsprechen und die Clearingmitglieder sich für börsliches Clearing ihrer außerbörslichen Derivategeschäfte entscheiden. In diesem Kontext erbringt die Eurex Clearing AG für ihre Clearingmitglieder Clearingdienstleistungen für die an einzelnen Märkten oder OTC abgeschlossenen Geschäfte. Dies geschieht teilweise auch im Zusammen- wirken mit einem anderen Clearinghaus (Link-Clearing- haus) und auf Basis einer gesonderten Vereinbarung (Clearinglink-Vereinbarung). Jedes Clearingmitglied muss ein haftendes Eigenkapital mindestens in der von der Eurex Clearing AG für deren Clearingtätigkeit an den verschiedenen Märkten fest- gelegten Höhe nachweisen, wobei die Höhe des Eigen- kapitals vom Risiko abhängt. Um das Risiko der Eurex Clearing AG abzusichern, dass ein Clearingmitglied vor Erfüllung der offenen Geschäfte ausfällt, verpflichten sich die Clearingmitglieder gemäß den Clearingbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu täglichen Sicherheitsleistungen in Geld oder Wertpapie- ren (Margins) – und darüber hinaus ggf. auch untertägi- gen Sicherheitsnachschüssen – in einer von der Eurex Clearing AG festgelegten Höhe. Die Margins werden für Eigenkonten der Clearingmitglieder und Konten ihrer Kun- den getrennt berechnet. Der Gewinn und Verlust, der während des Tages aus Wert- veränderungen der Finanzinstrumente entstanden ist, wird dabei zwischen den Kontrahenten entweder in Geld ausge- glichen (Variation Margin) oder vom Verkäufer als Sicher- heitsleistung aufgrund des veränderten Gegenwertes der Position bei der Eurex Clearing AG hinterlegt (Premium Margin). Im Falle von Anleihe-, Repo- oder Aktiengeschäften wird die Margin entweder vom Käufer oder vom Verkäufer erhoben (Current Liquidating Margin) – je nachdem, wie sich der Kaufpreis gegenüber dem aktuellen Wert der Finanzinstrumente verhält. Über diesen Ausgleich von Gewinnen und Verlusten hinaus soll das Risiko der Glatt- stellungskosten eines Kontos über die angenommene Liquidationsperiode abgesichert werden, und zwar unter der Annahme der ungünstigsten möglichen Wertentwick- lung der im Konto enthaltenen Positionen (Additional Mar- gin). Die Methode zur Berechnung der Additional Margin wird als „Risk-based Margining“ bezeichnet und ist im Wesentlichen ein VaR-Ansatz. Die maximalen Glattstel- lungskosten werden zunächst für jedes Produkt einzeln ermittelt. Anschließend werden gegenläufige Positionen des gleichen Risikomusters verrechnet, wenn über längere Zeiträume eine hohe Korrelation zwischen ihnen bestand. Das angestrebte Konfidenzniveau für die Additional Margin beträgt mindestens 99,0 Prozent. Regelmäßige Überprü- fungen stellen sicher, dass die Margins dem geforderten Konfidenzniveau entsprechen. Der Ansatz der Eurex Clearing AG zur Absicherung von Risiken gewährleistet auch, dass unmittelbar zwischen zwei Parteien abgeschlossene und bilateral ausgehandelte Geschäfte erfüllt werden, insbesondere außerbörsliche Derivategeschäfte wie Credit Default Swaps. Bei diesem so genannten Kreditclearing tragen die Sicherungsme- chanismen den besonderen Risiken der Credit Default Swaps durch spezifische Margin-Komponenten für Siche- rungsgeber und -nehmer Rechnung. Für die Teilnahme am Kreditclearing ist eine eigene Clearinglizenz erforderlich. Zur Abdeckung der Margin-Verpflichtungen lässt die Eurex Clearing AG ausschließlich ausgewählte Sicherheiten mit hoher Bonität zu. Die Eurex Clearing AG überprüft die zulässigen Sicherheiten fortlaufend und setzt Sicherheits- abschläge zur Abdeckung des Marktrisikos der Wertpa- piersicherheiten auf einem Konfidenzniveau von mindes- tens 99,9 Prozent fest. Auch hier wurden Emittenten aus den PIIGS-Staaten, die als zu risikoreich eingestuft wur- den, mit einem zusätzlichen Sicherheitenabschlag verse- hen oder von den zulässigen Sicherheiten ausgeschlossen. Die Risikoparameter zur Bestimmung der Sicherheitsab- schläge werden regelmäßig überprüft, und die Sicher- heitsabschläge werden für jedes Wertpapier auf täglicher Basis neu berechnet. Über die Entrichtung von Margins für laufende Transaktionen hinaus muss jedes Clearingmitglied abhängig von seinem individuellen Risiko Beiträge in einen Clearingfonds einzah- len. Dieser haftet solidarisch für die finanziellen Folgen eines Verzugs oder Ausfalls von Clearingmitgliedern, soweit diese nicht durch die individuellen Margins der betroffenen Clearingmitglieder gedeckt werden. Für das Kreditclearing hat die Eurex Clearing AG einen separaten Clearingfonds eingerichtet. Die Eurex Clearing AG führt Stresstests durch, um zu überprüfen, ob der Clearingfonds risikoadäquat ist. Hierzu werden alle laufenden Transaktionen der Clearing- mitglieder sowie deren Sicherheiten Marktpreisschwankun- gen auf einem Konfidenzniveau von mindestens 99,9 Pro- zent unterworfen. Um potenzielle Verluste ermitteln zu können, die über die individuellen Margins eines Clearing- mitglieds hinausgehen, wird die Auswirkung eines poten- ziellen Ausfalls auf den Clearingfonds simuliert. Die Eurex Clearing AG hat Limits definiert, bei deren Überschreitung sie unverzüglich Maßnahmen zur Anpassung des Umfangs des Clearingfonds treffen kann.