
Konzernanhang 155 Überarbeiteter IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und Anpassungen IAS 27 „Konzern- und Einzelabschlüsse nach IFRS“ (Januar 2008) Die Anpassungen betreffen in erster Linie die Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter im Rahmen eines Unternehmenserwerbs. Künftig kann bei Akquisitionen von unter 100 Prozent der Ge- schäfts- oder Firmenwert (Goodwill) voll aufgedeckt werden, d.h. inklusive des Anteils des Geschäfts- oder Firmenwertes, der auf den nicht beherrschenden Gesellschafter entfällt (Full Goodwill Method). Weitere wesentliche Änderungen betreffen den sukzessiven Anteilserwerb. Sofern sich die Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Kontrolle über das Unternehmen ändert, müssen die Ände- rungen erfolgsneutral erfasst werden. Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs sind künftig in voller Höhe als Aufwand zu erfassen. Der neue Standard und die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. IFRIC 17 „Sachdividenden an Eigentümer“ (November 2008) Die Interpretation legt die Bilanzierung von Sachdividenden an Eigentümer eines Unternehmens fest, die Änderungen sind spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Oktober 2009 beginnen. IFRIC 18 „Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden“ (Januar 2009) Die Interpretation legt fest, wie die Übertragung von Sachanlagen oder von Zahlungsmitteln für den Bau oder Erwerb einer Sachanlage durch einen Kunden zu bilanzieren ist. Die Änderungen sind spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Oktober 2009 beginnen. Neue Rechnungslegungsstandards – bisher nicht umgesetzt Folgende Standards und Interpretationen, die die Gruppe Deutsche Börse für das Jahr 2010 nicht vor- zeitig anwendet, wurden bis zum Datum der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts vom IASB ver- öffentlicht und teilweise von der EU-Kommission anerkannt. Die Angaben in Klammern beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung durch den IASB. IFRS 9 „Finanzinstrumente“ (November 2009) Mit IFRS 9 werden neue Regeln für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten eingeführt. Sie sehen vor, dass alle finanziellen Vermögenswerte, die bisher im Anwendungsbereich von IAS 39 sind, entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 be- ginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Standard wurde bisher nicht von der EU übernommen. Überarbeiteter IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ (November 2009) Die überarbeitete Fassung des Standards befreit regierungsverbundene Unternehmen teilweise von An- gabepflichten und die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person wird präzisiert. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.