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Report Investor: Deutsche Börse AG - Geschäftsbericht 2010

Konzernanhang 165 kosten angesetzt und im Rahmen der Folgebewertung nach der Equity-Methode bilanziert. Gemein- schaftsunternehmen oder andere assoziierte Unternehmen, die für den Konzernabschluss von unterge- ordneter Bedeutung sind, werden nicht at Equity bewertet, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert. Überprüfung auf Wertminderung Gemäß IAS 36 werden bestimmte langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte auf Wertminderung überprüft. An jedem Bilanzstichtag wird eingeschätzt, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Ver- mögenswert wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag (der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten) gegenübergestellt, um die Höhe der gegebenenfalls vorzunehmenden Wertminderung zu ermitteln. Der Nutzungswert wird auf Basis der abgezinsten geschätzten künftigen Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswertes und aus seiner letztendlichen Veräußerung vor Steuern geschätzt. Zu diesem Zweck werden die Abzinsungssätze auf Grundlage der gültigen gewichteten Kapitalkosten ge- schätzt und um Steuereffekte bereinigt. Wenn für einen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, werden immaterielle Vermö- genswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Ver- mögenswerte jährlich auf Wertminderung überprüft. Wenn der geschätzte erzielbare Wert niedriger ist als der Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst und der Nettobuchwert des Vermögenswertes auf seinen geschätzten erzielbaren Wert verringert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Zahlungs- mittel generierende Einheiten) oder Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, die Synergien aus der jeweiligen Erwerbstransaktion ziehen, zugeordnet. Diese Ebene entspricht der niedrigsten Stufe, auf der die Gruppe Deutsche Börse den Geschäfts- oder Firmenwert überwacht. Sofern der Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, einschließlich dieses Geschäfts- oder Firmenwertes höher ist als der erzielbare Betrag dieser Gruppe von Vermögenswer- ten, ist ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Der Wertminderungsaufwand wird zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und danach den anderen Vermögenswerten im Verhältnis ihrer Buchwerte. Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine im Vorjahr vorge- nommene Wertminderung für langfristige Vermögenswerte (außer Geschäfts- oder Firmenwerte) nicht mehr zutreffend ist. In diesem Fall wird der Buchwert des Vermögenswertes erfolgswirksam erhöht. Der Höchstbetrag dieser Zuschreibung ist begrenzt auf den Buchwert, der sich ergeben hätte, ohne dass eine Wertminderung in Vorperioden erfasst worden wäre. Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmen- werte werden in Einklang mit IAS 36 nicht vorgenommen. Finanzinstrumente Finanzinstrumente umfassen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Finanzielle Vermögens- werte sind für die Gruppe Deutsche Börse insbesondere andere Beteiligungen, Forderungen und Wert- papiere aus dem Bankgeschäft, sonstige Wertpapiere und sonstige Ausleihungen, Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Bankguthaben. Finanzielle Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen verzinsliche Verbindlichkeiten, sonstige langfristige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus dem Bank- geschäft, Finanzinstrumente der Eurex Clearing AG, die Bardepots der Marktteilnehmer sowie Verbind- lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Erfassung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn eine Konzerngesellschaft Ver- tragspartei der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird.