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Report Investor: Deutsche Börse AG - Geschäftsbericht 2010

Konzernanhang 185 Die erfolgsneutralen Änderungen betreffen latente Steuern auf Änderungen in der Bewertung von Finanzanlagen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe auch Erläuterung 23). 15,4 Mio.€ (2009: 12,3 Mio.€) der latenten Steueransprüche und 278,4 Mio.€ (2009: 450,7 Mio.€) der latenten Steuerschulden haben eine voraussichtliche Restlaufzeit von über einem Jahr. Für Steuern auf künftige Dividenden, die unter Umständen aus den Gewinnrücklagen von Tochter- und assoziierten Unternehmen gezahlt werden, wurden keine passiven latenten Steuern ausgewiesen. Gemäß §8b Abs.5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) sind 5 Prozent aller Dividenden und ähnlichen Einkünfte bei deutschen Kapitalgesellschaften als steuerpflichtig zu behandeln. Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand 2010 2009 Mio.€ Mio.€ Abgeleitete Ertragsteuern aus dem Ergebnis vor Steuern 117,4 161,8 Veränderung steuerlich nicht aktivierter Verlustvorträge 14,7 –14,2 Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen 5,3 3,9 Auswirkungen aufgrund unterschiedlicher Steuersätze –22,7 –23,3 Steuerminderung aufgrund von Dividenden sowie der Veräußerung von Beteiligungen –42,1 –49,8 Währungsdifferenzen –28,8 –9,6 Sonstige –0,4 –0,5 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das laufende Jahr 43,4 68,3 Ertragsteuern aus früheren Jahren –18,9 18,6 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 24,5 86,9 Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird das Ergebnis vor Steuern mit dem für das Jahr 2010 in Deutschland angenommenen Gesamtsteuersatz der Gruppe von 28 Prozent (2009: 29 Prozent) multi- pliziert. Zum Ende des Berichtsjahres bestanden aufgelaufene, noch nicht genutzte steuerliche Verluste von 54,7 Mio.€ (2009: 16,6 Mio.€), für die keine aktiven latenten Steuerabgrenzungen gebildet wurden. 2010 wurden steuerliche Verluste in Höhe von 0,7 Mio.€ (2009: 37,4 Mio.€) geltend gemacht. Die Verluste können in Deutschland unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung, in Luxemburg nach derzeitigem Recht zeitlich unbefristet vorgetragen werden. Die Verluste in sonstigen Ländern können bis zu 20 Jahre lang vorgetragen werden.