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Report Investor: Deutsche Börse AG - Geschäftsbericht 2010

Konzernanhang 205 sich als Nichthandelsbuchinstitute. Marktpreisrisikopositionen bestehen lediglich als relativ kleine offene Fremdwährungsposition. Aufgrund des spezifischen Geschäfts dieser Gesellschaften sind die Risikoaktiva starken Schwankungen unterworfen; entsprechend volatil ist die Solvabilitätskennzahl. Die Eigenkapitalanforderungen unterliegen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Gesellschaften. Diese basieren auf der EU-Banken- und der EU-Kapitaladäquanzrichtlinie und letztlich auf den so ge- nannten Basel II-Vorschriften. Im Bereich des Adressenausfallrisikos wenden die betreffenden Unter- nehmen einheitlich den Standardansatz an. Für das operationelle Risiko wird bei der Eurex Clearing AG der Basisindikatoransatz eingesetzt, während für die Clearstream-Gesellschaften der AMA-Ansatz (Ad- vanced Measurement Approach) Verwendung findet. Die Gesellschaften, die der Solvenzaufsicht unterliegen, verfügen nur in sehr geringem Umfang über aufsichtsrechtliches Ergänzungskapital. Für die Solvabilitätskennzahl gilt eine Mindestgröße von 8 Pro- zent. Die Eigenkapitalausstattung der einzelnen Unternehmen trägt der Schwankung der Risikoaktiva ausreichend Rechnung. Im Rahmen von Stressüberlegungen werden die benötigten Eigenmittel für er- wartete Spitzen ermittelt und ergänzende Reserven für unerwartete Ereignisse hinzuaddiert. Die so er- mittelte Soll-Eigenmittelausstattung wird im Rahmen der Eigenkapitalausstattung bereitgestellt. Da die konkreten Eigenmittelanforderungen unter den erwarteten Spitzenwerten liegen und diese in der Regel weit unterschreiten, kann dies – insbesondere stichtagsbezogen – zu einer sehr hohen Solvabilitätskenn- zahl führen. Am 9. Juli 2009 wurden aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen 51 Prozent der Anteile an der Clearstream International S.A. von der Deutsche Börse AG mittels einer Kapitalerhöhung gegen Sachein- lage in die Clearstream Holding AG eingebracht. Infolgedessen ist die Clearstream Holding AG seitdem als Finanzholding-Gesellschaft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft und bildet gemein- sam mit den anderen Clearstream-Gesellschaften eine Finanzholding-Gruppe nach deutschem Recht. Diese Clearstream Holding-Gruppe unterliegt seitdem grundsätzlich der Solvenzaufsicht der BaFin auf zusammengefasster Basis. Im Gegenzug entfällt die Solvenzaufsicht der CSSF auf die bisherige Clearstream- Gruppe. Da die Clearstream Holding AG als reine Holding-Gesellschaft für die Beteiligung an der Clear- stream International S.A. fungiert und somit nicht über zusätzliche Risikopositionen in materiellem Um- fang verfügt, haben die beiden beteiligten Aufsichtsbehörden zugestimmt, für das Jahr 2009 die bis- herigen Berichtswege beizubehalten und die neuen Berichtspflichten erst im Laufe des Jahres 2010 umzusetzen. Die Änderung bei der Ermittlung der Solvabilitätskennziffern erfolgte dabei zum 31. De- zember 2010. Die Tabelle zu den aufsichtsrechtlichen Quoten stellt daher die Zahlen für die Clearstream Holding-Gruppe nach deutschen Vorschriften zum 31. Dezember 2010 den Zahlen der Clearstream In- ternational-Gruppe nach luxemburgischen Vorschriften zum 31. Dezember 2009 gegenüber. Die deut- schen Vorschriften basieren dabei grundsätzlich auf den Bilanzierungsvorschriften des HGB, während den luxemburgischen Vorschriften Bilanzansätze gemäß IFRS zugrunde liegen. Weitere Abweichungen ergeben sich im Detail: So basieren die Angaben nach luxemburgischen Vorschriften auf Zahlen, die gemäß IFRS konsolidiert wurden; die Zahlen für die Clearstream Holding-Gruppe folgen hingegen den Zusammenfassungsvorschriften von §10a Abs.6 KWG. Bedingt durch diese Zusammenfassung kommt es auch zu geringfügigen Abweichungen hinsichtlich der einbezogenen Unternehmen. So wird bei- spielsweise die REGIS-TR S.A. nicht in die Zusammenfassung nach KWG einbezogen. Darüber hinaus lassen die deutschen Vorschriften u.a. nicht die Einbeziehung von – außerhalb Deutschlands durchaus üblichen – Gewinnvorträgen in die Eigenkaptialdefinition zu. Im Ergebnis sind die Zahlen der Clearstream Holding-Gruppe mit denen des Vorjahres der Clearstream International-Gruppe nur eingeschränkt ver- gleichbar. Am 20. Dezember 2010 hat die Deutsche Börse AG die verbleibenden 49 Prozent der Anteile an der Clearstream International S.A. im Wege einer Sachkapitalerhöhung in die Clearstream Holding AG einge- bracht. Damit ist die Clearstream Holding AG nunmehr alleiniger Aktionär der Clearstream International S.A.