
Die Leitlinien werden unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf ange passt. Die Lieferantenrichtlinie kann abgerufen werden unter www.deutscheboerse.com > Über uns > Corporate Responsibility. Wertmaßstäbe Das Handeln der Gruppe Deutsche Börse orientiert sich an den Rechtsordnungen der verschiedenen Staaten, in denen das Unternehmen aktiv ist. Aus diesen rechtlichen und ethischen Vorgaben ergeben sich für die Gruppe und ihre Mitarbeiter vielfältige Pflichten. Diese sind wiederum in verschiedenen internen Regelungen festgeschrieben. Das Verständnis von Wertemanagement des Unternehmens schlägt sich zudem in der Kooperation mit internationalen Institutionen nieder: Besonders durch den Beitritt zu Initiativen und Organisationen, die allgemein anerkannte ethische Standards vertreten, verdeutlicht die Gruppe, welche Wertvorstellungen für sie von Bedeutung sind. Relevante Mitgliedschaften sind im Folgenden aufgeführt: United Nations Global Compact (www.globalcompact.de bzw. www.unglobalcompact.org): Der United Nations Global Compact ist ein weltweiter Pakt zwischen Unter nehmen und der UNO. Mit dem Beitritt hat sich das Unternehmen verpflichtet, soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten. Charta der Vielfalt (www.chartadervielfalt.de): Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt verpflichtet sich die Deutsche Börse AG, die Vielfalt ihrer Belegschaft, Kundschaft und Geschäftspartner anzuerkennen, wert zuschätzen und zu fördern – unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Religion, Nationalität, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung und Identität. International Labour Organisation (www.ilo.org): Die UNAgentur ist die international verantwortliche Organisation zur Ausarbeitung und Beaufsichtigung weltweiter Gewerkschaftsstandards; sie bringt Regie rungsvertreter, Angestellte und Arbeitgeber an einen Tisch, um gemeinsam Richtlinien und Programme auszuarbeiten. Branchenspeziische Richtlinien Die zentrale Rolle der Gruppe Deutsche Börse in der Finanz branche verlangt einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihrer Marktstellung und den daraus resultierenden Kenntnissen. Deshalb gilt bei der Gruppe eine Reihe von Regelungen, die den bewussten und verantwortungsvollen Umgang der Mitarbeiter mit sensiblen Informationen, Daten und Fakten sicherstellen. Diese Regeln befolgen sowohl rechtliche Vorgaben als auch spezielle, für das jeweilige Branchensegment geltende Richtlinien. Ziel ist es, sicher zustellen, dass die Marktsysteme der Gruppe allen recht lichen Vorschriften entsprechen und stets transparent arbeiten. Alle hierfür geltenden unternehmensinternen Leitlinien werden regelmäßig überprüft und geändert, sofern allgemeine oder branchenspezifische Entwicklun gen dies erfordern. Hinweisgebersystem Im August 2010 hat die Gruppe Deutsche Börse ein Hin weisgebersystem (Whistleblowing) eingeführt. Das Hinweis gebersystem ist ein Angebot der Gruppe Deutsche Börse, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie externen Dienstleistern die Möglichkeit gibt, nicht regelkonformes Verhalten zu melden. Damit soll frühzeitig jeglicher Form von Wirtschaftskriminalität vorgebeugt werden. Die Gruppe Deutsche Börse hat Deloitte & Touche beauftragt, als so genannter externer Ombudsmann die Hinweise der Arbeitnehmer per Telefon oder EMail entgegenzunehmen. Die Anonymität der Hinweisgeber gegenüber dem Arbeit geber bleibt dabei stets gewahrt. Richtlinien zum Risiko- und Kontrollmanagement Funktionsfähige Kontrollsysteme sind wesentlicher Bestand teil stabiler Geschäftsprozesse. Die Deutsche Börse hat gruppenweit Kontrollsysteme eingeführt, die in ein Gesamt konzept eingebettet sind, das unter anderem die gesetzlichen Vorschriften, die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, europäische Regelungen und Empfeh lungen und weitere unternehmensspezifische Richtlinien berücksichtigt. Die zuständigen Verantwortlichen für die einzelnen Elemente des Kontrollsystems stehen unterein ander sowie mit dem Vorstand in engem Kontakt und 45Erklärung zur Unternehmensführung