Report-Investor: Deutsche EuroShop AG - Geschäftsbericht 2009

Währungsumrechnung Konzernwährung ist der Euro (€). Die außerhalb des Gebiets der Europäischen Währungsunion gelegenen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften, werden als rechtlich selbstständige, aber wirtschaftlich unselbständige, integrierte Unternehmen angesehen. Daher weicht die Berichtswährung (polnischer Zloty und ungarischer Forint) von der funktionalen Währung (EUR) ab. Gemäß IAS 21 erfolgt die Umrechnung der in aus- ländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse nach dem Konzept der funktionalen Währung, sodass die Bilanz so umzurechnen ist, als wären die Geschäftsvorfälle beim Konzern selbst angefallen, da die lokale Währung der integrierten Unternehmen schon für diese selbst als Fremdwährung gilt. Daher werden die monetären Werte zum Stichtagskurs und die nichtmonetären Posten zum Kurs des Erstverbuchungszeitpunktes umge- rechnet. Nichtmonetäre Posten, die zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen sind, sind zum Stichtagskurs umzurechnen. Die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die erfolgswirksam erfasst werden, werden zu Jahresdurchschnittskursen bzw. bei stärkeren Schwankungen mit dem Kurs am Transaktionstag umgerechnet. Eine Umrechnungsdifferenz, die entstehen kann, wenn die Umrech- nungskurse der Bilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung differieren, wird erfolgswirksam berücksichtigt. Im Berichts- jahr wurde die Methode der Währungsumrechnung umgestellt, da der polnische Zloty und der ungarische Forint wider Erwarten doch nicht den größten Einfluss auf die Verkaufspreise (Mieten) haben. Für die Umrechnung des ungarischen Einzelabschlusses von Forint in Euro wurde ein Stichtagskurs von 270,84 HUF (i.Vj. 264,78 HUF) und ein Durchschnittskurs von 280,33 HUF (i.Vj. 251,51 HUF) angewandt. Bei der Umrechnung des Einzelabschlusses der polni- schen Objektgesellschaft wurde ein Stichtagskurs von 4,1082 PLN (i.Vj. 4,1724 PLN) und ein Durchschnittskurs von 4,3276 PLN (i. Vj. 3,5121 PLN) zugrunde gelegt. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die folgenden Standards und Interpretationen bzw. Änderungen an diesen, die im Geschäftsjahr 2009 erstmals anzuwenden waren, hatten keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns: » IFRS 8 – Geschäftssegmente (seit 1.1.2009) » IAS 1 rev. 2007 – Darstellung des Abschlusses (seit 1.1.2009) » IAS 23 rev. 2007 – Fremdkapitalkosten (seit 1.1.2009) » IFRS 1 und IAS 27 – Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen (Änderungen zu IFRS 1 und IAS 27) (seit 1.1.2009) » IFRS 2 – Ausübungsbedingungen und Annulierungen (Änderung des IFRS 2) (seit 1.1.2009) » IFRS 7 – Angaben (Änderung zu IFRS 7) (seit 1.1.2009) » IAS 32 und IAS 1 – Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen Änderungen an IAS 32) (seit 1.1.2009) » IAS 39 und IFRS 7 – Umgliederung finanzieller Vermögenswerte (Änderungen an IAS 39) (seit 1.7.2008) » Annual Improvements 2008 – Verbesserungen diverser Standards (seit 1.1.2009) » IFRIC 13 – Kundenbindungsprogramme (seit 1.7.2008) » IFRIC 15 – Verträge über die Errichtung von Immobilien (seit 1.1.2009) » IFRIC 16 – Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (seit 1.10.2008) Mit dem in 2007 überarbeiteten IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ wurde eine geänderte Terminologie einschließlich veränderter Bezeichnungen für die Bestandteile des Konzernabschlusses sowie Änderungen hinsichtlich der Art der Darstellung und seines Inhalts eingeführt. Aufgrund der Änderungen des IAS 1, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden sind, wurde die Darstellung des Konzernabschlusses angepasst. Konzernabschluss | 106

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