Report-Investor: Deutsche Postbank AG - Geschäftsbericht 2009

155 Das Geschäftsjahr I Konzernabschluss I Notes mitglieds Dr. Daberkow wird ab dem erstmaligen Abschluss eines Vorstandsanstellungsvertrags mit Wirkung zum 1. November 2005 bemessen. Die Anpassung der späteren Rentenleistungen erfolgt entsprechend der prozentualen Entwicklung der höchsten Tarifgruppe des Tarifvertrags des Verbandes öffentlicher Banken. Im Übrigen erfolgt die Anpassung nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland. Im Mai 2007 hat der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Postbank AG für die erstmals nach dem 31. März 2007 berufenen Vorstände eine Umstellung der Versorgung vom bisherigen endgehalts- abhängigen Versorgungssystem auf eine beitragsorientierte Leistungs- zusage beschlossen. Der Versorgungszusage der danach neu einge- tretenen Vorstandsmitglieder Heß, Dr. Meyer und Küpker liegen daher folgende Eckpunkte zugrunde: Für jedes rentenfähige Dienstjahr erfolgt die Zuteilung eines Versorgungsbeitrags. Dieser Versorgungs- beitrag wird einem virtuellen Versorgungskonto gutgeschrieben, das ab dem Zeitpunkt der Zuteilung bis zum Eintritt des Leistungsfalls jährlich mit dem für die steuerliche Bewertung von unmittelbaren Versorgungszusagen maßgeblichen Zinssatz verzinst wird. Im Versor- gungsfall ergibt sich die Rentenhöhe, indem das auf dem Versorgungs- konto angesammelte Versorgungsvermögen nach versicherungsma- thematischen Grundsätzen auf die voraussichtliche Rentenbezugsdauer verteilt wird. Die Einhaltung einer Wartezeit ist nicht erforderlich; die Ansprüche aus den Versorgungszusagen sind sofort unverfallbar. Eine Anpassung der Renten erfolgt in Höhe von 1% p.a. Die Vorstandsmitglieder Dr. Meyer, Heß und Küpker haben ein Wahl- recht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalauszahlung. Versorgungszusagen und Individualausweis Pensionszusagen Versorgungs- grad am Ende des Maximal- versorgungs- grad Dienstzeit- aufwand (service cost) Geschäfts- jahres 31.12.2009 für die Pensions- verpflichtung % % € Stefan Jütte 25,50 50,00 0 Hans-Peter Schmid 0 60,00 222.646 Ralf Stemmer 50 60,00 70.392 Dr. Mario Daberkow 0 60,00 93.165 Im Fall der Vorstandsmitglieder Dr. Daberkow und Schmid ist die Wartezeit noch nicht erfüllt, sodass zum Ablauf des Geschäftsjahres 2009 noch keine Anwartschaft auf Altersruhegeld aus der Versor- gungszusage besteht. Konzernabschluss Diese Zielsetzungen sind Bestandteil einer jeweils zu Beginn des Geschäfts- jahres (Basisjahres) zu treffenden Zielvereinbarung. Die Höhe richtet sich nach dem Grad, in dem vorab festgelegte Zielwerte erreicht oder überschritten werden. Die maximale Jahreserfolgsvergütung ist einzelvertraglich weiterhin auf einen Höchstbetrag (Cap) begrenzt. Die Jahreserfolgsvergütung wird künftig, auch wenn die vereinbarten Ziele erreicht wurden, nicht mehr vollständig auf Jahresbasis ausgezahlt. Vielmehr stehen 60% der entsprechend der Zielerreichung errechneten Jahreserfolgsvergütung unter dem Vorbehalt eines nachhaltigen Konzernerfolgs. Die Nachhaltigkeit des Konzernerfolgs wird nach Ablauf von drei weiteren, auf das Basisjahr folgenden Geschäfts- jahren (Nachhaltigkeitsphase) festgestellt. Die Auszahlung der Langfristkomponente erfolgt erst nach Ablauf der Nachhaltigkeits- phase und nur bei Erfüllung des maßgeblichen, vom Aufsichtsrat festzulegenden Nachhaltigkeitskriteriums. Ist das Nachhaltigkeitskri- terium während der Nachhaltigkeitsphase positiv oder gleich oder besser als im Basisjahr, kommt es im vierten nachfolgenden Jahr zur Auszahlung der Langfristkomponente. Anderenfalls entfällt die Zahlung ersatzlos. Damit nimmt die Vorstandsvergütung während des gesamten Bemessungszeitraums an etwaigen negativen Unterneh- mensentwicklungen teil (Malus-System). Versorgungszusagen Die Mitglieder des Vorstands verfügen über einzelvertragliche unmittel- bare Pensionszusagen. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Historie der einzelnen Vorstandsmitglieder sind die Versorgungszusagen in den Detailregelungen teilweise unterschiedlich ausgestaltet. Vorgesehen sind Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied wegen Invalidität, Tod oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Leistungen wegen Alters werden in der Regel ab Vollendung des 62. Lebensjahres gewährt. Nach den bis zum 28. Februar 2007 geltenden Standard-Versorgungs- zusagen entstehen Ruhegehaltsansprüche grundsätzlich nach einer Amtszeit von mindestens fünf Jahren. Ausnahmen vom Erfordernis dieser Mindestamtszeit bestehen teilweise bei Invalidität. Die Höhe der Pensionen hängt von der Dauer der Dienstzeit und der Höhe der versorgungsfähigen Bezüge ab. Versorgungsfähiges Einkommen ist nur das Fixum (Grundgehalt). Grundsätzlich ist nach Ablauf von fünf Jahren Dienstzeit als Vorstand ein Versorgungsgrad von 50% erreicht. Der Steigerungsbetrag beträgt regelmäßig 2% pro renten- fähiges Dienstjahr. Der maximale Versorgungsgrad (60%) ist in der Regel nach zehn Dienstjahren erreicht. Eine Ausnahme hiervon bildet der Vorstandsvorsitzende Jütte, dessen höchstmöglicher Versorgungs- grad 50% des versorgungsfähigen Einkommens beträgt. Die Versor- gungszusagen enthalten zusätzlich Regelungen über die Zahlung von Übergangsgeld bei Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze bzw. wegen Invalidität. Die Bezugsdauer beträgt zwei Jahre. Für den Fall der Beendigung des Vorstandsvertrags durch die Postbank vor Ablauf der planmäßigen Vertragszeit ist in den Fällen der Herren Dr. Daberkow, Schmid und Stemmer vorgesehen, dass die Versorgung so berechnet wird, als sei der Vorstandsvertrag bis zum planmäßigen Ende erfüllt worden. Dies gilt nicht, wenn die Postbank das Anstellungs- verhältnis aus wichtigem Grund kündigt. Die Dienstzeit des Vorstands- UnsereGeschäftsfelderAnunsereInvestorenWeitereInformationenAnunsereInvestorenUnsereGeschäftsfelderUnsereVerantwortungKonzernlageberichtKonzernabschluss

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