35 UnsereVerantwortung Im Fall der Vorstandsmitglieder Dr. Daberkow und Schmid ist die Wartezeit noch nicht erfüllt, sodass zum Ablauf des Geschäftsjahres 2009 noch keine Anwartschaft auf Altersruhegeld aus der Versorgungszusage besteht. Beitragssumme für 2009 € Stand des versorgungskontos am 31.12.2009 € Dienstzeitaufwand (service cost) für die Pensionsverpflichtung € Horst Küpker 125.000 334.043 97.303 Dr. Michael Meyer 87.500 456.335 71.825 Marc Heß 125.000 290.006 100.953 Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene betrugen 4,68 Mio € (im Vorjahr 16,42 Mio €). Der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Verpflichtungsumfang (Defined Benefit Obligation, kurz „DBO“) für laufende Pensionen beläuft sich auf 55,42 Mio €. Vergütung des Aufsichtsrats Die Hauptversammlung der Deutschen Postbank AG hat die Vergütung des Aufsichtsrats letztmalig im Jahr 2004 geändert und an die Vorgaben des Corporate Governance Kodex angepasst. Das Vergütungssystem wurde in § 15 der Satzung der Deutschen Postbank AG festgeschrieben. Danach besteht die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats aus einer festen und einer jährlichen erfolgsabhängigen sowie einer erfolgsabhän- gigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung. Sie trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsarbeit sowie dem wirtschaftlichen Erfolg der Deutschen Postbank AG Rechnung. Vorsitz, stellver- tretender Vorsitz und Ausschusstätigkeit werden bei der Bemessung der Vergütungshöhe berücksichtigt. Die Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds ohne Ausschussmitgliedschaft setzt sich wie folgt zusammen: Die feste jährliche Vergütung (Fixum) beträgt 15.000 €, die erfolgsorientierte jährliche Vergütung 300 € für jeweils 0,03 €, um die der Konzerngewinn pro Aktie im jeweiligen Geschäftsjahr den Betrag von 2,00 € übersteigt. Ein Anspruch auf eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung besteht in Höhe von 300 € für jeweils 1%, um die der Konzerngewinn pro Aktie des zweiten dem jeweiligen Geschäftsjahr nachfolgenden Geschäftsjahres den Konzerngewinn pro Aktie des dem jeweiligen Geschäftsjahr vorangegangenen Geschäftsjahres übersteigt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das 2-Fache der Vergütung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds, sein Stellvertreter das 1,5-Fache. Die Übernahme des Vorsitzes in einem Aufsichtsratsausschuss erhöht die Vergütung um das 1-Fache, die einfache Ausschussmitgliedschaft jeweils um das 0,5-Fache. Dies gilt nicht für die Mitglied- schaft im Vermittlungs- und Nominierungsausschuss. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben zudem Anspruch auf Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihres Amtes ent- stehenden Auslagen sowie auf etwaige Umsatzsteueraufwendungen. Darüber hinaus erhält jedes teilnehmende Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von 250 € je Sitzung des Gesamtaufsichtsrats oder eines Ausschusses. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung ist in mehrfacher Hinsicht begrenzt: Die beiden variablen Vergütungs- komponenten dürfen jeweils für sich genommen den Betrag der festen jährlichen Vergütung nicht überschreiten. Ferner darf die kurzfristige variable Vergütung insgesamt 0,5% des Bilanzgewinns der Gesellschaft, vermindert Der Konzern I Erklärung zur Unternehmensführung UnsereGeschäftsfelderAnunsereInvestorenWeitereInformationenKonzernabschlussKonzernlageberichtAnunsereInvestorenUnsereGeschäftsfelderUnsereVerantwortung
