Report-Investor: Deutsche Postbank AG - Geschäftsbericht 2009

45 Das Geschäftsjahr I Konzernlagebericht I Geschäfts- und Rahmenbedingungen I Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht Darin enthalten ist das Ergebnis nach Steuern, das eine Überleitung von der Rentabilitäts- zur Effizienzperspektive ermöglicht. Aus den wesentlichen Ergebniskomponenten Gesamterträge und Verwaltungs- aufwand lässt sich die Cost Income Ratio (CIR) als zentraler Maßstab für die Ertrags- und Produktivitätssteuerung und damit für die Effizienz ermitteln. Sie bemisst sich konkret nach dem Verhältnis von Verwal- tungsaufwand zu Gesamterträgen vor Risikovorsorge. Die Gesamterträge beinhalten als wichtigste Größe zur Beurteilung und Steuerung der Ertragskraft insbesondere den Zinsüberschuss als zentrale Ertragskennzahl im Kundengeschäft. Auf Segmentebene steuert die Postbank ihre Aktivitäten auf der Grundlage eines Management-Informationssystems, dessen zentraler Bestandteil die betriebswirtschaftliche Rechnung nach Geschäftsfel- dern ist. Die Steuerung erfolgt dadurch grundsätzlich analog zur Konzernebene, wobei sich der Renditeanspruch am RoE vor Steuern bemisst. Die Allokation des Eigenkapitals auf die Segmente richtet sich dabei nach deren Risikokapitalbedarf. Als operative Steuerungskennzahlen auf Segmentebene dienen die oben genannten Ertrags- und Aufwandsgrößen. Im Kerngeschäft wer- den zusätzlich die Ertragstreiber Volumen, Margen und Risiko sowie Deckungsbeiträge in der Steuerung berücksichtigt. Die strategischen und die operativen Ziele werden für die operative Steuerung in Key Performance Indicators (KPIs) auf Basis von Balanced Scorecards weiter konkretisiert und in regelmäßigen Reviews nach- gehalten. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Geschäftsaktivitäten auf die Erreichung der Unternehmensziele ausgerichtet sind. Die variable Vergütung der Mitarbeiter und der Führungskräfte im Postbank Konzern ist mit diesem Steuerungssystem eng verknüpft. Sie orientiert sich am Ergebnis vor Steuern und an der CIR. Zukünftig fließt aufgrund neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen bei unseren Führungskräften und Risk Takern zusätzlich ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Berechnung eines Teils der variablen Vergütung, der sogenann- ten Ergebniskomponente (die 30 % bis 40 % der variablen Vergütung beträgt), ein. Die Ergebniskomponente selbst wird nach Ablauf des Geschäftsjahres bewertet, einbehalten und im dritten Folgejahr mit dem Nachhaltigkeitsfaktor bewertet und dann gegebenenfalls fällig und ausgezahlt. Der Nachhaltigkeitsfaktor orientiert sich am Konzept des Economic Value Added und verankert zusätzlich die wertorientierte, nachhal- tige Perspektive im Anreizsystem der Postbank. I Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht Grundkapital, Stimmrechte und Übertragung von Aktien Das Grundkapital betrug am 31. Dezember 2009 547.000.000 € und ist in 218.800.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie vermittelt die gleichen gesetzlich vorgesehenen Rechte und Pflichten und gewährt in der Hauptversammlung je eine Stimme. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte, insbesondere solche, die Kontrollbefugnisse verleihen, zu. Die Ausübung der Stimmrechte und die Übertragung der Aktien rich- ten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der Gesellschaft, die beides nicht beschränkt. § 17 bestimmt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Aktionär an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszu- üben. Gegenüber der Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, die das Stimmrecht oder die Aktienübertragung beschränken. Kapitalbeteiligungen über 10% Die Bundesrepublik Deutschland ist zu 80% an der KfW Banken- gruppe beteiligt, die wiederum rund 30,5% an der Deutschen Post AG hält, welche mit ca. 39,5% an der Postbank beteiligt ist. Darüber hinaus hat die Deutsche Bank AG mit Schreiben vom 9. März 2009 mitgeteilt, eine Beteiligung in Höhe von 25% plus eine Aktie an der Deutschen Postbank AG zu halten. Der Anteil des an den Börsen gehandelten Streubesitzes der Postbank beträgt somit rund 35,5%. Nach den uns vorliegenden Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1a WpHG per 31. Dezember 2009 sind keine sonsti- gen Aktionäre bekannt, die direkt oder indirekt mehr als 10% des Grundkapitals halten. Befugnisse des Vorstands zur Möglichkeit der Ausgabe oder des Rückkaufs von Aktien Die Hauptversammlung der Postbank hat am 22. April 2009 folgende neue Beschlüsse gefasst: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 21. April 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer stimmrechts- loser, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um bis zu insge- samt 273.500.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Den Aktionä- ren ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einer vom Vorstand bestimmten Bank oder von einem vom Vorstand bestimmten Bankenkonsortium mit der Ver- pflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 164.100.000 € durch Ausgabe von bis zu 65.640.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Options- schuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht bzw. die Pflicht zur Wandlung erfüllt wird. Die genauen Regelungen zum Genehmigten Kapital und zum Bedingten Kapital I sind unserer – auch im Internet einsehbaren – Satzung zu entnehmen. Die Hauptversammlung der Postbank am 22. April 2009 hat die Vorratsbeschlüsse zum Erwerb eigener Aktien erneuert, die den Vorstand zum Erwerb eigener Aktien im Wert von bis zu 10% des Grundkapitals ermächtigen. KonzernlageberichtUnsereGeschäftsfelderAnunsereInvestorenWeitereInformationenKonzernabschlussAnunsereInvestorenUnsereGeschäftsfelderUnsereVerantwortungKonzernlagebericht

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