durch ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral im Währungsausgleichsposten innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Für die Währungsumrechnung der ausländischen Tochtergesellschaften wurden folgende Wech- selkurse zugrunde gelegt: Währungskurse Durchschnittskurs Stichtagskurs in € 2008/09 2007/08 30.09.2009 30.09.2008 1 US-Dollar USD 0,739 0,665 0,682 0,697 100 Schweizer Franken CHF 66,059 61,712 66,287 63,351 100 Polnische Zloty PLN 23,602 28,630 23,642 29,263 100 Ungarische Forint HUF 0,359 0,401 0,371 0,411 100 Russische Rubel RUB 2,368 2,755 2,272 2,742 100 Dänische Kronen DKK 13,426 13,410 13,433 13,403 100 Türkische Lira TRY 47,169 54,533 45,977 54,765 100 Tschechische Kronen CZK 3,804 3,956 3,980 4,054 100 Slowakische Kronen SKK 3,319 3,135 3,319 3,312 100 Estnische Kronen EEK 6,404 6,404 6,406 6,394 100 Litauische Litas LTL 28,772 28,823 28,936 28,553 100 Lettische Lats LVL 140,513 141,537 141,183 138,908 100 Rumänische Lei RON 24,168 27,717 23,729 26,755 100 Kroatische Kuna HRK 13,643 13,891 13,712 14,011 100 Bulgarische Lewa BGN 51,063 51,049 51,078 50,976 In den Einzelabschlüssen werden in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Schulden mit dem Umrechnungskurs im Zugangszeitpunkt umgerechnet. Zu jedem Stichtag erfolgt dann eine erfolgswirksame erfasste Anpassung an den jeweiligen Stichtagskurs. Insgesamt wurden Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von 2,0 Millionen Euro (Vorjahr: 2,3 Mil- lionen Euro) und entsprechende Aufwendungen von 4,2 Millionen Euro (Vorjahr: 3,2 Millionen Euro) erfolgswirksam erfasst. 5. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung Immaterielle Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung entstehen und den Über- schuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbes über den dem Konzern zustehenden Anteil am beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des Tochterunternehmens darstellen, werden gemäß den Vorschriften von IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Wertminderungstest unterzogen sowie immer dann, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Die Geschäfts- oder Firmen- werte werden zum Zweck der Werthaltigkeitsprüfung den zugrunde liegenden zahlungsmittelgene- rierenden Einheiten zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Erwerb profitieren. Wird im Rahmen dieses Wertminderungstests festgestellt, dass der erzielbare Betrag der zahlungs- mittelgenerierenden Einheit unterhalb ihres Buchwertes liegt, so wird der der zahlungsmittelgene- rierenden Einheit zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert erfolgswirksam abgeschrieben. Dieser Wertansatz wird auch dann beibehalten, wenn in Folgeperioden die Gründe für die Wertminderung entfallen sollten. Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens resultieren, sind im Beteiligungsansatz des assoziierten Unternehmens enthalten. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten in der Bilanz ange- setzt. Fremdkapitalkosten werden dabei nicht in die Ermittlung der Anschaffungskosten einbezogen. Immaterielle Vermögenswerte mit beschränkter Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Ist die Nutzungsdauer nicht bestimmbar, werden diese immateriel- len Vermögenswerte nicht planmäßig abgeschrieben. Mindestens einmal jährlich wird geprüft, ob | 115| KonzernabschlussKonzernanhang
