21. Sonstige Vermögenswerte Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten. 22. Liquide Mittel Den größten Posten innerhalb der liquiden Mittel bilden Guthaben bei Kreditinstituten. Außer- dem sind Schecks und Kassenbestände enthalten. Eine detaillierte Analyse der Veränderung ist der Kapitalflussrechnung zu entnehmen. Das maximale Ausfallrisiko entsprach zum Bilanzstichtag dem Buchwert. 23. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital betrug zum Bilanzstichtag 117.837.936,00 Euro. Es ist in 39.279.312 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Der rechnerische Nennwert je Aktie beträgt 3,00 Euro. Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien sind für das Geschäftsjahr 2008/09 voll stimm- und dividenden- berechtigt und sind zum Handel und zur amtlichen Notierung an vier deutschen Wertpapierbörsen zugelassen. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Das gezeichnete Kapital entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt: Entwicklung des gezeichneten Kapitals Gezeichnetes Kapital Stand 1. Oktober 2008 Mio € 117,7 Stück 39.236.312 Ausgabe von Belegschaftsaktien Mio € 0,1 Stück 43.000 Stand 30. September 2009 Mio € 117,8 Stück 39.279.312 Die Hauptversammlung vom 12. März 2008 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. September 2010 eigene Aktien bis zu 10 vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben. Von dieser Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Das Ergebnis je Aktie errechnet sich, indem der Jahresüberschuss durch die Zahl der im Berichtsjahr durchschnittlich ausstehenden Aktien dividiert wird. Letztere sind im Geschäftsjahr 2008/09 durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien auf 39.273.539 gestiegen (Vor- jahr: 39.229.017). Genehmigtes Kapital I Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. März 2008 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 25,0 Millionen Euro in der Zeit bis zum 11. März 2013 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lau- tende Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen grundsätzlich ein Be- zugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre bis zum Nennbetrag von insgesamt 12,5 Millionen Euro zum Zwecke des Erwerbes von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Der Vorstand ist ferner er- mächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingung der Aktienausgabe und die weiteren | 135| KonzernabschlussKonzernanhang
