CORPORATE GOVERNANCE Die Corporate Governance-Grundsätze der DOUGLAS HOLDING AG sind ein wesentlicher Bestandteil der verantwortlichen, auf Wertschöp- fung ausgerichteten Leitung und Kontrolle der DOUGLAS-Gruppe. Corporate Governance dient der Transparenz und Offenheit, der Achtung der Aktionärsinteressen und einer effizienten, vertrau- ensvollen Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat mit dem Ziel, den Unternehmenswert der DOUGLAS-Gruppe nachhaltig zu steigern. Die Einhaltung der DOUGLAS-Corporate Governance- Grundsätze und des Deutschen Corporate Gover- nance Kodex in ihrer jeweils aktuellen Fassung wird von einem vom Aufsichtsrat ernannten Corporate Governance-Beauftragten überwacht. Umsetzung der Kodex-Empfehlungen Die am 18. Juni 2009 von der Regierungskom- mission Deutscher Corporate Governance Kodex be- schlossenen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind – bis auf die Änderung zur D&O-Versicherung – umgesetzt worden. Dies gilt insbesondere für die Beschlussfassung durch das gesamte Aufsichtsratsplenum über die Gesamtver- gütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Ausrichtung der Vergütungsstruktur des Vorstandes auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Vorstand und Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG haben sich auch im Geschäftsjahr 2008/09 mit drei Ausnahmen an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Gover- nance Kodex (DCGK) orientiert: 1. Die DOUGLAS HOLDING AG hat vor Inkraft- treten des Gesetzes zur Begrenzung der Vorstands- vergütung eine D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossen. Auch ist ein Selbstbehalt mit Vorstand und Aufsichtsrat ver- einbart worden, der jedoch noch nicht der neuen gesetzlichen Regelung entspricht. Dieser Selbstbe- halt wird innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 30. Juni 2010 an die im Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Höhen ange- passt werden. 2. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der DOUGLAS HOLDING AG erfolgt – trotz des am 30.09. eines jeden Jahres endenden Geschäfts- jahres – nicht vor dem 31.12. des Jahres, sondern erst im Januar des Folgejahres. Damit wird eine größere Aufmerksamkeit bei Investoren und bes- sere Öffentlichkeitswirksamkeit als bei einer Ver- öffentlichung Ende Dezember erreicht (DCGK, Ziff. 7.1.2. Satz 4). Die DOUGLAS HOLDING AG wird auch im nächsten Jahr wenige Tage nach Ende des Geschäftsjahres ein Trading Statement veröffentlichen. 3. Die DOUGLAS HOLDING AG veröffentlicht ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben die Anteile von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern an der DOUGLAS HOLDING AG, wenn die gesetzlichen Meldeschwellen des § 21 WpHG über- oder un- terschritten werden sowie sämtliche DOUGLAS HOLDING-Aktien-Transaktionen dieses Personen- kreises. Weitere Angaben über den Anteilsbe- sitz von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgen zum Schutz der persönlichen Sphäre der betreffenden Personen nicht (DCGK, Ziffer 6.6. Abs. 2). Vorstand und Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG haben die nach § 161 AktG vor- geschriebene Entsprechenserklärung gemäß der geltenden Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 18. Juni 2009 abgegeben, die unter www.douglas-holding.com/de/cg ver- öffentlicht ist. Vergütung des Vorstandes Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vor- standes ist vom Aufsichtsratsplenum beschlossen Die bereits im Jahr 2000 eingeführten, mehrfach aktualisierten Corporate Governance-Grundsätze der DOUGLAS HOLDING AG sind ebenso wie die im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Vorgaben, Empfehlungen und Anregungen für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung fester Bestandteil der gelebten Unternehmenskultur. 4 | Corporate Governance
