Report-Investor: DOUGLAS HOLDING AG - Geschäftsbericht 2008 2009

worden. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der DOUGLAS HOLDING AG wird vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrates vorgeschlagen und vom Aufsichtsratsplenum festgelegt. Im Ge- schäftsjahr 2008/09 belief sich die Gesamtvergü- tung des Vorstandes für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der DOUGLAS HOLDING AG und ihrer Tochtergesellschaften auf 2.512,6 Tausend Euro. Davon entfielen 1.281,7 Tausend Euro auf erfolgsunabhängige und 1.230,9 Tausend Euro auf erfolgsbezogene Einkünfte. Die variablen Bestand- teile der Vergütung des Vorstandsvorsitzenden und zukünftig aller Vorstandsmitglieder orientieren sich an dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätig- keit des DOUGLAS-Konzerns – gemindert um eine 12-prozentige virtuelle Verzinsung des Konzern- eigenkapitals. Die variable Vergütung ist begrenzt, da sie einen klar definierten Prozentsatz der Grund- bezüge nicht überschreiten kann. Bei den Sparten- vorständen orientieren sich die variablen Bestand- teile in vergleichbarer Form an den Ergebnissen der einzelnen Sparten. Aktien-Optionsprogramme sind für die Mit- glieder des Vorstandes nicht aufgelegt. Eine D&O- Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat mit angemessenem Selbstbehalt ist erstmals im Ge- schäftsjahr 2007/08 abgeschlossen worden. Derzeit werden die Versicherungsverträge neu verhandelt, damit die gesetzlichen Vorgaben bis zum 30. Juni 2010 erfüllt werden. Weitere Einzelheiten zur Vergütung der Vor- standsmitglieder – einschließlich Pensionen und Pensionsrückstellungen – sind veröffentlicht unter www.douglas-holding.com/de/cg, die Vergütungen der Mitglieder des Vorstandes sind individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 148 dargestellt. Vergütung des Aufsichtsrates Die Vergütung des Aufsichtsrates wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der DOUGLAS HOLDING AG geregelt. Die Vergütung enthält eine feste und eine erfolgsorien- Corporate Governance im Internet Corporate Governance-Grundsätze, Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG und Grundsätze des Vergütungssystems für Mitglieder des Vorstandes unter: www.douglas-holding.com tierte, variable Komponente in Abhängigkeit des Er- gebnisses je Aktie. Der durch Vorsitz und Ausschuss- tätigkeit verursachte Zeitaufwand findet eine an- gemessene Berücksichtigung. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates der DOUGLAS HOLDING AG für das Geschäftsjahr 2008/09 betrug 842,4 Tausend Euro. Davon entfielen 611,4 Tausend Euro auf feste und 231,0 Tausend Euro auf variable Vergütung. Die individualisierten Bezüge der Aufsichtsratsmit- glieder sind im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 149 dieses Geschäftsberichtes wiedergegeben. Keine Interessenkonflikte Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichts- ratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber un- verzüglich offenzulegen sind, lagen nicht vor. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates verfügt dieser über eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder. Der Aufsichtsrat hat bei der turnusgemäßen Effizi- enzprüfung festgestellt, dass der Aufsichtsrat effizi- ent organisiert ist und das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat sehr gut funktioniert. Directors‘ Dealings Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat so- wie die leitenden Angestellten der DOUGLAS-Gruppe haben sich im Geschäftsjahr 2008/09 an die jeweils geltenden Meldevorschriften des Wertpapierhan- delsgesetzes in Bezug auf Geschäfte mit DOUGLAS- Aktien gehalten. Das gilt auch für Geschäfte mit Derivaten. Die Meldungen über die Wertpapier- geschäfte sind im Anhang auf den Seiten 149/150 dieses Geschäftsberichtes zu finden. Unabhängigkeit der Abschlussprüfer Der Aufsichtsrat hat vor Beginn der Abschluss- prüfung für den Jahresabschluss 2008/09 eine Er- klärung der Wirtschaftsprüfer Susat & Partner ein- geholt, die beinhaltet, dass zwischen dem Prüfer und seinen Organen sowie seinen Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Or- ganmitgliedern andererseits keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehun- gen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Die Erklärung erstreckt sich auch darauf, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr von Susat & Partner keine wesentlichen Beratungs- leistungen erbracht wurden bzw. für das Geschäfts- jahr 2009/10 solche Beratungsleistungen nicht ver- einbart sind. | 5Corporate Governance

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