Drillisch Geschäftsbericht 2009 39 Ergänzende Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB Wichtige Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres KONZERNLAGEBERICHT 2009 Der Abschlussprüfer und andere Prüfungsorgane sind mittelbar mit prozessunabhängigen Prüfungstätig- keiten in das Kontrollumfeld des Drillisch-Konzerns einbezogen. Insbesondere die Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen durch den Abschlussprüfer bilden hier wesentliche Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Das Risikomanagementsystem im Drillisch-Konzern als Bestandteil des internen Kontrollsystems ist in Be- zug auf die Rechnungslegung auf das Risiko der Falschaussage in der Buchführung sowie der externen Be- richterstattung ausgerichtet. Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung ist im Drillisch-Konzern ein „Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken“ eingerichtet, um über den ursprünglich gesetzlich formulierten Umfang hinaus neben existenzgefährden- den auch sonstige Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu steuern und zu überwachen. Der Abschlussprüfer beurteilt gemäß § 317 Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems, dass jeweils zeitnah an jeweilige Umfeldänderungen angepasst wird. Die Erfassung buchhalterischer Sachverhalte erfolgt im Drillisch-Konzern durch das Buchhaltungssystem des Herstellers Sage und auf Konzernebene mittels der Konsolidierungssoftware des Herstellers Infor Glo- bal Solutions. Rechnungslegungsbezogene Risiken können z.B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Ge- schäfte auftreten. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Die auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontroll- systems stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungs- mäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Des Weiteren ist sichergestellt, dass Vermö- gensgegenstände und Schulden im Abschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Kontrollaktivitäten umfassen hierbei zum Beispiel die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen mittels spezieller Kennzahlensysteme. Die organisatorische Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen reduziert die Fraudanfälligkeit wesentlich. Das interne Kon- trollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des Drillisch-Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Rechnungslegung sicher. 5.3. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB Drillisch hat die Erklärung zur Unternehmensführung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www. drillisch.de öffentlich zugänglich gemacht. Darüber hinaus erläutern Vorstand und Aufsichtsrat im Corpo- rate-Governance-Bericht auf der Internetseite des Unternehmens detailliert die Prinzipien guter, verant- wortungsbewusster und wertorientierter Unternehmensführung bei Drillisch. 6. Wichtige Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres Wichtige Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres lagen nicht vor. Maintal, den 5. März 2010 Der Vorstand
