Report-Investor: Drillisch AG - Geschäftsbericht 2009

Drillisch Geschäftsbericht 2009 7 AN DIE AKTIONÄRE Von der Möglichkeit, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen oder für bestimmte Aufga- ben besondere Sachverständige zu beauftragen (§ 111 Abs. 2 AktG), hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr keinen Gebrauch gemacht, weil aufgrund der regelmäßigen und intensiven Berichterstattung durch den Vorstand und der beschriebenen ergänzenden Überwachungsmaßnahmen hierzu keine Veranlassung be- stand. Der Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend beobach- tet. Über die Corporate Governance berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat in einem gesonderten Abschnitt des Geschäftsberichts. Die Umsetzung des Kodex bei Drillisch haben wir in der Auf- sichtsratssitzung am 12. November 2009 mit dem Vorstand intensiv diskutiert. Dabei haben wir uns insbe- sondere mit den von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in ihrer Sitzung am 18. Juni 2009 vorgenommenen Kodex-Änderungen auseinandergesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 18. Dezember 2009 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2009 eine Sitzung abgehalten, die am 12. November 2009 stattfand; dabei wurden insbesondere die Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung sowie die Beauftragung, die Unabhängigkeit und die Vergütung des Abschlussprüfers beraten. Der Nominierungsausschuss hat in 2009 nicht getagt, da hierzu keine Veranlassung bestand. Der Personal- ausschuss hat in 2009 einmal, am 12. November 2009, getagt, dabei wurden die Themen identifiziert und katalogisiert, die 2010 im Vordergrund der Diskussion stehen sollen. Die Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse ist in der Übersicht im Konzernanhang Seite 76, Punkt 35 enthalten. Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Einzelabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 wurden von der als Abschlussprüfer bestellten und vom Aufsichtsrat beauftragten BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Konzernabschluss wurde gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Prüfungsberichte hierzu wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Sie waren Gegenstand intensiver Beratungen in der Aufsichtsratssitzung vom 24. März 2010. Die Abschlussprüfer nahmen an der Beratung im Aufsichtsrat teil, berichteten über wesentliche Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns eingehend geprüft. Schwerpunkte der Prüfung waren wiederum die Ansätze der Beteiligungsbuchwerte und der Firmenwer- te sowie die Werthaltigkeit der Beteiligung an der MSP Holding GmbH und der unmittelbar gehaltenen Aktien an der freenet AG. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat gegen die vorgelegten Unterlagen keine Einwendungen; dem Ergebnis des Abschlussprüfers, mit dem er inhaltlich voll einver- standen ist, stimmt er zu. In seiner Sitzung am 24. März 2010 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen. Bericht des Aufsichtsrats

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