Report-Investor: elexis AG - Geschäftsbericht 2009

69 | elexis Anhang das bisherige sog. gemischte Bewertungsmodell erhalten. Der Anwendungsbereich von IFRS 9 ist auf finanzielle Vermögens- werte eingeschränkt. Finanzielle Verbindlichkeiten sind vorerst ausgeschlossen. Die Erstanwendung von IFRS 9 ist ab 1. Janu- ar 2013 verpflichtend vorzunehmen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist bereits für Geschäftsjahre, die 2009 oder spä- ter enden, zulässig. Die Anerkennung durch die EU steht noch aus. Aufgrund der im elexis-Konzern aktuell bilanzierten fi- nanziellen Vermögenswerte werden keine bedeutenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ele- xis-Konzerns erwartet. Das IASB hat im November 2009 eine Neufassung von IAS 24 „Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen“, ver- abschiedet. Unter anderem wird die Definition einer „related party“ unter Präzisierung des Informationszwecks der Angabe vereinheitlicht. Das Grundprinzip der Berichterstattung zu nahestehenden Unternehmen und Personen bleibt insgesamt aber unverändert. Der neue IAS 24 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, verpflichtend anzuwen- den. IAS 24 in der neuen Fassung ist noch nicht von der EU verabschiedet worden. Die lediglich erweiterten Anhangangaben werden keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des elexis-Konzerns haben. Standards, Änderungen und Interpretationen zu bestehenden Standards, die noch nicht anzuwenden sind und voraussichtlich keine Relevanz für elexis haben IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“ behandelt die Bilanzierung und Bewertung von aus sog. Dienstleis- tungskonzessionen resultierenden Verpflichtungen und Rechten beim Konzessionsnehmer. Die Interpretation wurde am 25. März 2009 in europäisches Recht übernommen. Der danach vorgesehene Erstanwendungszeitpunkt ist für Geschäftsjahre be- ginnend nach dem 28. März 2009. Weil derartige Transaktionen nicht stattgefunden haben und nicht geplant sind, ist diese Vorschrift für den elexis-Konzern nicht relevant. Im November 2009 wurde die Änderungen des IFRIC 14 „Vorauszahlungen von Mindestdotierungsverpflichtungen“ verab- schiedet. Die Änderung ist von Relevanz, wenn im Zusammenhang mit bestehenden Pensionsplänen Mindestdotierungsver- pflichtungen bestehen und Vorauszahlungen auf diese geleistet werden. Die Änderung der Interpretation ermöglicht es, bei Vorliegen der Voraussetzungen den Nutzen aus diesen Vorauszahlungen als Vermögenswert anzusetzen. Die Änderung des IFRIC 14 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU steht noch aus. Voraussichtlich wird IFRIC 14 und damit auch diese Änderung in den nächsten Perioden für den Konzern nicht anwendbar sein, da absehbar kein „Asset Ceiling“ vorliegt. IFRIC 15 regelt die Ertragsrealisierung für bereits vor Fertigstellung verkaufte Immobilien. Die Interpretation wurde am 22. Juli 2009 in europäisches Recht übernommen. Der danach vorgesehene Erstanwendungszeitpunkt ist für Geschäftsjahre begin- nend nach dem 31. Dezember 2009. Da elexis keine Immobilienfertigung betreibt, ist diese Vorschrift im Konzern nicht relevant. IFRIC 16 „Zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb” präzisiert die bilanzielle Behand- lung des so genannten Net Investment Hedge Accounting. Die Übernahme dieser Interpretation in europäisches Recht er- folgte am 4. Juni 2009. Der danach vorgesehene Erstanwendungszeitpunkt ist für Geschäftsjahre beginnend nach dem 30. Juni 2009. Die Interpretation wird voraussichtlich keine Relevanz für den Konzern haben. IFRIC 17 „Unbare Ausschüttungen an Anteilseigner“ regelt die bilanzielle Behandlung von Sachausschüttungen an Parteien außerhalb des Konzerns. Die Übernahme dieser Interpretation in europäisches Recht erfolgte am 26. November 2009. Der da- nach vorgesehene Erstanwendungszeitpunkt ist für Geschäftsjahre beginnend nach dem 30. Juni 2009. Weil derartige Trans- aktionen nicht stattgefunden haben und nicht geplant sind, ist diese Vorschrift für den elexis-Konzern nicht relevant. IFRIC 18 „Übertragung eines Vermögenswerts durch einen Kunden“ ist insbesondere relevant für den Versorgungssektor. Die Interpretation regelt die bilanzielle Darstellung von Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen von einem Kunden einen Posten des Sachanlagevermögens erhält, den das Unternehmen dann entweder nutzen muss, um den Kunden an ein Netz anzuschließen oder um dem Kunden dauerhaften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren. Die Übernahme dieser Interpretation in europäisches Recht erfolgte am 27. November 2009. Der danach vorgesehene Erstan- wendungszeitpunkt ist für Geschäftsjahre beginnend nach dem 30. Juni 2009. Die Interpretation ist für den elexis-Konzern nicht relevant. IFRIC 19 „Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten“ verdeutlicht die Anforderungen in den IFRS, wenn ein Unternehmen die Bedingungen einer finanziellen Verbindlichkeit mit dem Gläubiger neu aushandelt und der Gläubiger dabei Aktien oder andere Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens zur vollen oder teilweisen Tilgung der fi- nanziellen Verbindlichkeit akzeptiert. Die Anerkennung durch die EU steht noch aus. Die Interpretation tritt für Geschäfts- jahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Es werden momentan keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des elexis-Konzerns erwartet. Im Rahmen des Annual Improvement Project 2009 wurde der zweite erscheinende Sammelstandard zur Vornahme kleinerer Änderungen an den IFRS veröffentlicht. Die Änderungen des zweiten Sammelstandards von April 2009 betreffen zehn IFRS und zwei Interpretationen sowie dazugehörige Grundlagen für Schlussfolgerungen. Der Großteil der Änderungen ist erst- mals rückwirkend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Aner- kennung durch die EU steht noch aus. Die künftige Anwendung der Änderungen wird voraussichtlich keine materiellen Aus- wirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des elexis-Konzerns haben.

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