8 Geschäft und Rahmenbedingungen Italien Im Januar 2009 wurde eine sogenannte „Anti-Krisen-Verord- nung“ erlassen, die zum Ziel hat, die Großhandelspreise für Strom drastisch zu senken. Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, ist äußerst fraglich. Die Verordnung bewirkt im Gegen- teil eine kurzfristige und grundsätzliche Veränderung des italienischen Stromgroßhandelsmarktes, die zu Risiken in der Stromvermarktung führen kann. Darüber hinaus werden dem Wirtschaftsministerium und Regulierer weitreichende Eingriffsbefugnisse ermöglicht. Außerdem ist eine Auswei- tung der Informationspflichten vorgesehen. Spanien Im Oktober 2009 hat die spanische Regierung ein königliches Dekret vorgeschlagen, das die nationalen Kohlekraftwerke verpflichten soll, inländische Kohle von der heimischen Berg- bauindustrie abzunehmen und bei der Produktion einzusetzen. Dieses Konzept soll die heimische Kohleförderung schützen und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Dazu sollen den Betreibern nationaler Kohlekraftwerke ihre tatsäch- lichen Kosten auf Basis eines von der Regulierungsbehörde festgelegten Produktionsniveaus erstattet werden. Gleichzei- tig müssen andere konventionelle Kraftwerke, die momentan wettbewerbsfähiger sind, ihre Stromproduktion zurückfahren oder ganz aussetzen. Dies gilt zum Beispiel für Anlagen, die mit Importkohle betrieben werden, oder für Gaskraftwerke. Die finale Fassung des königlichen Dekrets wurde im Februar 2010 verabschiedet und die Veröffentlichung soll kurzfristig erfolgen. Insgesamt erwarten wir hieraus für E.ON España keine nega- tiven Auswirkungen. Russland Der russische Energiemarkt befindet sich in vielfältiger Weise im Umbruch und ist in zwei Teilmärkte aufgeteilt: einen Markt für Strom und einen Markt für Erzeugungskapazitäten (Kapazitätsmarkt). Mittels des Strommarkts sollen die vari- ablen Kosten (im Wesentlichen die Brennstoffkosten) vergütet werden. Die Kosten für die bereitgestellte Leistung (Fixkosten) sollen über den Kapazitätsmarkt gedeckt werden. Der Energiemarkt war im Juli 2009 trotz der Finanzkrise und entsprechend den offiziellen Zusagen bereits zu 50 Prozent liberalisiert. Im Jahr 2010 ist eine weitere Marktöffnung von bis zu 80 Prozent vorgesehen. Das Stimulierungspaket sieht etwa 17 Mrd US-$ für die Förderung Erneuerbarer Energien vor. Gefördert werden vor allem der Netzausbau zur Integration Erneuerbarer Energien, Interkonnektoren und Maßnahmen zum Ausgleich der fluktu- ierenden Einspeisung Erneuerbarer Energien. Das Paket sieht eine Förderung zur Entwicklung von intelligen- ten Stromnetzen von insgesamt rund 3,4 Mrd US-$ vor. Dies soll dazu beitragen, dass etwa 20 Prozent des US-Marktes mit intelligenten Zählern (Smart Metern) ausgestattet werden. Derzeit werden zwei Klimaschutzgesetzentwürfe diskutiert. Nachdem im Juni 2009 das Repräsentantenhaus die soge- nannte Waxman Bill bereits verabschiedet hat, zögert sich die Verabschiedung durch den Senat noch hinaus. Dieser hat einen eigenen Entwurf vorgelegt. Eine Entscheidung über die Klimaschutzgesetze wird im ersten Halbjahr 2010 erwartet. Beide Gesetzesvorhaben sehen ähnliche CO2-Reduktionsziele bis 2020 vor. Die sogenannte Waxman Bill strebt eine Reduk- tion um 17 Prozent gegenüber 2005 an, was in etwa dem Emissionsniveau von 1990 entspräche. Der Senatsentwurf sieht eine Verringerung um 20 Prozent gegenüber 2005 vor. Beide Entwürfe beinhalten außerdem die Einführung eines Emis- sionshandelssystems, jedoch ist die genaue Ausgestaltung ebenso offen wie die Vorgaben für den Markt Erneuerbarer Energien. Allerdings wird CO2 in den USA als Umweltver- schmutzung deklariert. Deshalb werden alle Kosten in diesem Zusammenhang über den sogenannten Environmental-Reco- very-Mechanismus im Rahmen der Regulierung vergütet. Die Entgeltregulierung in den Vereinigten Staaten variiert stark zwischen einzelnen Bundesstaaten. Etwa zwei Drittel der Bun- desstaaten, einschließlich Kentucky, orientieren sich nach wie vor an traditionellen kostenbasierten Regulierungsmodellen. Frankreich Die in Frankreich eingesetzte sogenannte Champsaur-Kom- mission zur Neuordnung der Strommarktregulierung hatte im April 2009 ihren Bericht vorgelegt. Nach einer Übergangs- zeit im Jahr 2010 sollen die regulierten Tarife für mittlere und große Industriekunden abgeschafft werden. Die vollständige Abschaffung regulierter Tarife für große Industriekunden soll jedoch erst bis 2015 erfolgen. Wettbewerbern im franzö- sischen Strommarkt soll der Zugang zu Grundlastkapazitäten (insbesondere bei Kernenergie) gewährt werden. Die genauen Konditionen, zu denen dies erfolgen soll, sind noch offen. Die von der französischen Regierung vorgesehene Einführung einer CO2-Klimasteuer wurde im Dezember 2009 vom franzö- sischen Verfassungsgericht gekippt. Ein erneuter Vorschlag ist im Verlauf des Jahres 2010 zu erwarten.
