Report-Investor: E.ON AG - Geschäftsbericht - 2 - 2009

107Zusammengefasster Lagebericht Konzernabschluss Corporate-Governance-Bericht Aufsichtsrat und Vorstand Tabellen und Erläuterungen Da die nächste ordentliche Hauptversammlung erst nach dem Auslaufen dieses genehmigten Kapitals stattfindet, wurde auf der Hauptversammlung vom 6. Mai 2009 Folgendes beschlos- sen: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Auf- sichtsrats ab dem 28. April 2010 bis zum 5. Mai 2014 das Grund- kapital der Gesellschaft um bis zu 460 Mio € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stück- aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit der Bezugsrechtsbeschränkung der Aktionäre zu erhöhen (genehmigtes Kapital gemäß §§ 202 ff. AktG). Der Vorstand ist – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – ermächtigt, über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Bedingtes Kapital Auf der Hauptversammlung vom 6. Mai 2009 wurden zwei bis zum 5. Mai 2014 befristete bedingte Kapitalerhöhungen – mit der Möglichkeit, das Bezugsrecht auszuschließen – von jeweils 175,0 Mio € (bedingtes Kapital I und II) beschlossen. Die bedingten Kapitalerhöhungen werden nur insoweit durchge- führt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise die zur Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldver- schreibungen, die von der E.ON AG oder einer Konzerngesell- schaft der E.ON AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben beziehungsweise garantiert werden, von ihren Options- bezie- hungsweise Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die bedingten Kapitalerhöhungen wurden nicht in Anspruch genommen. Stimmrechtsverhältnisse Nachfolgende Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zu den Stimmrechtsverhältnissen liegt für das Geschäftsjahr 2009 vor: Die Black Rock Inc., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Dezember 2009 mitgeteilt, dass der Stimm- rechtsanteil der Black Rock Financial Management Inc., New York, USA, an der E.ON AG, Düsseldorf, Deutschland, ISIN: DE0007614406, WKN: 761440 am 1. Dezember 2009 durch Aktien die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte über- schritten hat und nunmehr 4,68 Prozent (das entspricht 93.552.795 Stimmrechten) beträgt. Diese sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

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