47Zusammengefasster Lagebericht Konzernabschluss Corporate-Governance-Bericht Aufsichtsrat und Vorstand Tabellen und Erläuterungen Im Jahr 2010 erfolgt die Überführung des überregionalen Transportbereichs von E.ON Gastransport in die Anreizregu- lierung. Vor der Überführung wird ein Effizienzvergleich zwischen den wenigen und untereinander sehr heterogenen überregionalen Gasfernleitungsnetzbetreibern stattfinden. Der individuelle Effizienzfaktor wird stark von den gewählten Parametern im Vergleichsverfahren abhängen und die Höhe der Erlösobergrenze beeinflussen. Am 29. Dezember 2009 wurde der Gesetzesvorschlag, der die Einführung einer Besteuerung der CO2-Emissionen vorsah, durch den französischen Verfassungsrat zurückgewiesen. Daraufhin entschied die französische Regierung, auch die Branchen, die bereits durch das European Trading Scheme erfasst werden, insbesondere auch die thermische Stromerzeugung, der Steuer zu unterwerfen. Bei den betroffenen Unternehmen stehen mögliche Kompensationen zur Diskussion, die der Stellung im internationalen Wettbewerb und der Energie- intensität der jeweiligen Branche Rechnung tragen. Ein Inkrafttreten der Besteuerung wird zum 1. Juli 2010 erwartet. In den Niederlanden wird derzeit an der Einführung eines Gesetzes gearbeitet, das den vorrangigen Transport von Strom aus Erneuerbaren Energien und das Management von dabei auftretenden Engpässen im Lande regelt. Unsere Kraftwerke können bei Verabschiedung des vorgeschlagenen Modells und dem tatsächlichen Auftreten von Engpässen belastet werden. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten haben abschließend dem dritten Richt- linienpaket zugestimmt. Danach ist neben einer vollständigen eigentumsrechtlichen Entflechtung von Übertragungsnetz- betreibern (Strom/Gas) die Einsetzung eines Independent Transmission Operators (ITO) oder eines Independent System Operators (ISO) möglich. Das dritte Richtlinienpaket greift in alle Wertschöpfungsstufen ein und eröffnet den nationalen und europäischen Regulierungsbehörden weitreichende neue Eingriffsmöglichkeiten. Risiken ergeben sich nicht nur durch diese Eingriffsmöglichkeiten, sondern auch durch nati- onale Umsetzungsgesetze, die über die Vorgaben des dritten Richtlinienpakets hinausgehen. Daneben haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat das „Grüne Paket“ verabschiedet, mit dem die Klimaziele der EU erreicht werden sollen: Bis 2020 sollen im Vergleich zu 1990 20 Prozent des Energiekonsums der EU aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt und der Ausstoß von Treibhausgasen um 20 Prozent gesenkt werden. Die bisher kostenlose Zuteilung von Zertifikaten über das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) wird schrittweise durch Auktionen ersetzt. Stromerzeuger sind bereits ab 2013 verpflichtet, ihre Zertifikate vollständig über Auktionen zu erwerben. Die absolute Anzahl von Zertifikaten wird jährlich verringert. Industrien, die nicht unter das ETS fallen, müssen ebenfalls ihre Emissionen entsprechend den nationalen Zielen verringern. Ein Teil der Brennstoffe muss aus Erneuer- baren Rohstoffen kommen. Technologie von CO2-Abscheidung und -Speicherung soll gefördert werden. Das Paket nimmt einen starken Einfluss auf den zukünftigen Erzeugungsmix sowie die Ausgestaltung der Netze und der Marktregeln. Durch einen intensiven und konstruktiven Dialog mit Behörden und Politik versuchen wir, diesen Risiken zu begegnen. IT-Risiken Die operative und strategische Steuerung unseres Konzerns ist maßgeblich abhängig von einer komplexen Informations- technologie. Die Optimierung und Aufrechterhaltung der IT- Systeme wird durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten sowie durch diverse technologische Siche- rungsmaßnahmen gewährleistet. Daneben begegnet der E.ON-Konzern den Risiken aus unberechtigtem Datenzugriff, Datenmissbrauch und Datenverlust mit diversen Gegenmaß- nahmen technischer und organisatorischer Art. Beurteilung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung Im Berichtszeitraum hat sich die Risikolage des E.ON-Kon- zerns im operativen Geschäft gegenüber dem Vorjahr aufgrund der aktuellen Umfeldbedingungen verändert. Insbesondere könnte ein anhaltend niedrigeres Preisniveau in den Commo- dity-Märkten und ein dauerhaft deutlicher Rückgang der Nachfrage, vor allem von Industriekunden, mittelfristig die Ertragslage des E.ON-Konzerns erheblich beeinflussen. Aus heutiger Sicht sind für die Zukunft jedoch keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Konzerns oder einzelner Market Units gefährden könnten. Angaben zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem Die Angaben nach § 289 Abs. 5 HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und befinden sich auf den Seiten 164 bis 166.
