19 EvotEc – gEschäftsbEricht 2009 CoRpoRAtE GoVERnAnCE Aufgrund des listings an der Deutschen Börse in Frankfurt, der Registrierung bei der sEC sowie der internationalen Aktionärsstruktur bekennt sich Evotec sowohl zu den nationalen Regeln der Cor- porate Governance als auch zu den internationalen standards, insbesondere dem sarbanes-oxley-Act für ausländische unternehmen und den Corpo- rate-Governance-Richtlinien der nAsDAq, soweit deutsches Recht nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt. Vorstand und Aufsichtsrat von Evotec sind überzeugt, dass die Einhaltung hoher stan- dards im Bereich der Corporate Governance eine zentrale Rolle für den unternehmenserfolg spielt. Daher wird die Corporate Governance bei Evotec regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. EntspRECHEnsERkläRunG ZuM DEutsCHEn CoRpoRAtE-GoVERnAnCE- koDEx Der Deutsche Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 18. Juni 2009; der „Kodex“) stellt wesentliche gesetzliche Vor- schriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international anerkannte Stand- ards guter und verantwortungsvoller Unter- nehmensführung. Wesentliche Bestandteile guter Corporate Governance sind dabei die Berücksichtigung der Aktionärs- und Mitarbeiterinteressen, eine effektive Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie eine offene und transpa- rente Kommunikation. Evotec befolgt mit drei Ausnahmen alle Emp- fehlungen sowie darüber hinausgehend auch nahezu alle Anregungen des Kodex. Entspre- chend erklärten Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec AG im Dezember 2009 gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG): „Die Evotec AG hat im Jahr 2009 den Empfehlun- gen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger entsprochen und beabsichtigt, diesen Empfehlungen auch zukünftig zu entsprechen, mit den folgenden Ausnahmen: —– Die gegenwärtigen Aktienoptionsprogramme basieren auf verbindlichen Hauptversammlungsbe- schlüssen. Die Ausübung dieser Optionen setzt einen Anstieg des Aktienkurses voraus. Sie ist jedoch an keine weiteren Vergleichsparameter gebunden, wie dies im Artikel 4.2.3 des Kodex empfohlen wird. Diese Ent- scheidung basiert auf der Tatsache, dass im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die entsprechenden Opti- onsprogramme keine relevanten Vergleichsindizes für deutsche Biotechnologiewerte verfügbar waren. —– Die für die Gesellschaft abgeschlossene D&O-Ver- sicherung umfasst einen angemessenen Selbstbehalt für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wie dies inderbiszumInkrafttretenderneuenVersiondesKodex am 5. August 2009 gültigen Version vorgesehen war. Für die Mitglieder des Vorstands wird die Gesellschaft im Einklang mit Artikel 3.8 der neuen Fassung des Kodex und den Bestimmungen des Vorstandsvergü- tungsgesetzes den Selbstbehalt anpassen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats hat die Gesell- schaft beschlossen, zunächst den bisherigen angemesse- nen Selbstbehalt beizubehalten und zu einem späteren Zeitpunkt über eine mögliche Anpassung nach der Empfehlung des Artikel 3.8 des Kodex in der neuen Fassung zu entscheiden, wenn die Gesellschaft weitere Informationen eingeholt und ein besseres Verständnis über die Praxis anderer Gesellschaften hat. —– Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Mitglied des Ausschusses, der mit den Vorstandsverträgen befasst ist (Vergütungs- und Nominierungsausschuss), aber nicht dessen Vorsitzender, wie Artikel 5.2 des Kodex empfiehlt. Dies ermöglicht es Evotec, dass ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats tiefer in die Governance der Gesellschaft eingebunden ist.“ Die aktuelle Entsprechenserklärung zum Deut- schen Corporate-Governance-Kodex sowie die Erklärungen der letzten fünf Jahre sind auf der Evotec-Internet unter www.evotec.com in der Rubrik „Investoren > Corporate Governance“ zu finden. ZWEistuFiGEs FüHRunGs- unD kontRollsystEM: VoRstAnD unD AuFsiCHtsRAt Das deutsche Aktiengesetz sieht mit einem zweistufigen System eine klare Trennung von Führung durch den Vorstand und Kontrolle durch den Aufsichtsrat vor. Beide Organe arbeiten jedoch zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und wahren als gemeinsames Ziel die langfristige und nachhaltige Wachs- tumsperspektive für dessen Aktionäre. Dazu gehören auch die Abstimmung über die stra- tegische Ausrichtung des Unternehmens und der gemeinsame Beschluss über Geschäfte corporAte governAnce berichtEvotec misst einer verantwortungsvollen und wertorientierten Unternehmensführung seit jeher höchste Bedeutung bei
